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Hausanschlusskosten im Kaufvertrag geregelt: Keine Grunderwerbsteuer!
BFH, Urteil vom 30.10.2024
1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang...
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Mehr Gemeinwohl im Wohnungsbau - mit dauerhafter Wohnungsgemeinnützigkeit ökonomisch nachgefragte Leistungen ermöglichen


Unrichtiger Umsatzsteuerausweis geht nicht auf den Grundstückserwerber über
BFH, Urteil vom 05.12.2024
1. Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden...
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Nachträgliche Sonderwünsche unterliegen der Grunderwerbsteuer!
BFH, Urteil vom 30.10.2024
1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang...