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Versicherungen
2. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren...
Versicherungen
Im Fall eines Leerstands sind Wasserleitungen zu entleeren und abzusperren
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2024
1. Zur Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten eines Versicherungsnehmers sowie zur Frage des Umfangs der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls.2. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren...
IMR 2025, 39 (Online seit 25. November)
Zugehörige Dokumente:
Gebäudeversicherung: Leistungsausschluss für Schäden durch Schwamm kann unwirksam sein!
BGH, Beschluss vom 13.11.2024
Leistungsbegrenzungen bleiben der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstelllungen weckt. Eine nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB zur Unwirksamkeit... Beitrag (Online seit 16. Dezember)
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