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Versicherungen
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Versicherungsrecht
Leer stehendes Haus: Regelmäßige Kontrolle und Entleerung von Leitungen erforderlich
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023
1. Wenn ein gegen Leitungswasserschäden versichertes Wohngebäude leer steht und nicht bestimmungsgemäß bewohnt wird, verletzt der Versicherungsnehmer seine versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, wenn er das Gebäude nicht regelmäßig kontrolliert und dort alle... Beitrag (Online seit 12. November)
Zugehörige Dokumente:
"Alle Sicherheitsvorschriften" sind vom Versicherungsnehmer einzuhalten!
BGH, Urteil vom 25.09.2024
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt... Beitrag (Online seit 29. Oktober)
Beitrag in Kürze
Gebäude steht leer: Wasserleitungen sind zu leeren und abzusperren!
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2024
Zur Gefahrerhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden*) Volltext (Online seit 25. Oktober)