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Versicherungen
2. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren...
Versicherungen
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Im Fall eines Leerstands sind Wasserleitungen zu entleeren und abzusperren
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2024
1. Zur Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten eines Versicherungsnehmers sowie zur Frage des Umfangs der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls.2. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren...
Beitrag (Online seit 25. November)
Zugehörige Dokumente:
Leer stehendes Haus: Regelmäßige Kontrolle und Entleerung von Leitungen erforderlich
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023
1. Wenn ein gegen Leitungswasserschäden versichertes Wohngebäude leer steht und nicht bestimmungsgemäß bewohnt wird, verletzt der Versicherungsnehmer seine versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, wenn er das Gebäude nicht regelmäßig kontrolliert und dort alle... IMR 2024, 524 (Online seit 12. November)
Zugehörige Dokumente:
"Alle Sicherheitsvorschriften" sind vom Versicherungsnehmer einzuhalten!
BGH, Urteil vom 25.09.2024
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt... IBR 2024, 647 (Online seit 29. Oktober)