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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 08.01.2014 - IV ZR 206/13
Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11
1. Zum notwendigen Inhalt einer Stehlgutliste.*)
2. Bei einer verspäteten Vorlage einer Stehlgutliste kann sich der Versicherer, der eine Schadensmeldung zu einem Zeitpunkt bekommt, in welchem der Versicherungsnehmer dieser Obliegenheit noch nachzukommen vermag, nicht auf eine teilweise Leistungsfreiheit berufen, wenn er entgegen § 28 Abs. 4 S. 2 VVG es unterlassen hat, den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit hinzuweisen. *)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2001 - 3 U 208/00
Der Versicherungsnehmer, der einen Haustür-Ersatzschlüssel in einem unverschlossenen Werkzeugraum neben einer Garage aufhängt, handelt fahrlässig i.S. des § 5 Nr. 1f VHB 84 und verliert seine Ansprüche aus der Hausratversicherung.*)
Volltext6 Nachrichten gefunden |
(13.11.2024) Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer. Viele Haus- und Wohnungseigentümer sind sich jedoch über den genauen Leistungsumfang im Unklaren.
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(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
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(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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(03.01.2018) Um den Jahreswechsel kommt es zu vielen Schäden durch Böller und Raketen. Je nach Lage des Falles müssen sich Geschädigte an unterschiedliche Versicherungen wenden, um Ersatzleistungen zu erhalten.
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(09.07.2014) Einbrecher kennen keine Ferien. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer. Dies stellt für Einbrecher eine regelrechte Einladung dar. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zwölf Tipps, wie Reisende die eigenen vier Wände einbruchsicher hinterlassen.
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(15.07.2005) Einbrecher sind das ganze Jahr über aktiv. Im Sommer nützen sie gerne offen stehende Terrassentüren und gekippte Fenster, um in Immobilien einzudringen. Im Winter kommt ihnen die frühe Dämmerung entgegen. Hundertprozentiger Schutz vor den ungebetenen Gästen ist kaum möglich. Leichtsinn im Vertrauen auf Versicherungsschutz ist aber auch nicht gut. Sonst können Opfer nach dem Diebstahl einen zweiten Schock erleben: Die Hausratversicherung weigert sich mit Hinweis auf grob fahrlässiges Verhalten, für den Schaden aufzukommen. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern hat in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte rund um das Thema Einbruch gesammelt – von „A“ wie Ausflug bis „Z“ wie Zweitschlüssel.
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5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |