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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0391; IMRRS 2014, 0191
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verzug mit Folgeprämie: Jeder VN ist gesondert zu mahnen!

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - IV ZR 206/13

Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.*)

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IBRRS 2011, 5128; IMRRS 2011, 3750
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Restentschädigung für Hausratsversicherung nach Einbruch

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11

1. Zum notwendigen Inhalt einer Stehlgutliste.*)

2. Bei einer verspäteten Vorlage einer Stehlgutliste kann sich der Versicherer, der eine Schadensmeldung zu einem Zeitpunkt bekommt, in welchem der Versicherungsnehmer dieser Obliegenheit noch nachzukommen vermag, nicht auf eine teilweise Leistungsfreiheit berufen, wenn er entgegen § 28 Abs. 4 S. 2 VVG es unterlassen hat, den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit hinzuweisen. *)

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IBRRS 2008, 0130; IMRRS 2008, 0080
VersicherungenVersicherungen

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2940; IMRRS 2006, 2052
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2001 - 3 U 208/00

Der Versicherungsnehmer, der einen Haustür-Ersatzschlüssel in einem unverschlossenen Werkzeugraum neben einer Garage aufhängt, handelt fahrlässig i.S. des § 5 Nr. 1f VHB 84 und verliert seine Ansprüche aus der Hausratversicherung.*)

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6 Nachrichten gefunden
Für welche Schäden muss die Gebäudeversicherung zahlen?
(13.11.2024) Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer. Viele Haus- und Wohnungseigentümer sind sich jedoch über den genauen Leistungsumfang im Unklaren.
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Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
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Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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Schäden durch Böller: Welche Versicherung zahlt?
(03.01.2018) Um den Jahreswechsel kommt es zu vielen Schäden durch Böller und Raketen. Je nach Lage des Falles müssen sich Geschädigte an unterschiedliche Versicherungen wenden, um Ersatzleistungen zu erhalten.
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Keine Chance für Einbrecher im Urlaub - Zwölf Tipps für ein sicheres Zuhause
(09.07.2014) Einbrecher kennen keine Ferien. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer. Dies stellt für Einbrecher eine regelrechte Einladung dar. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zwölf Tipps, wie Reisende die eigenen vier Wände einbruchsicher hinterlassen.
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Wenn es Streit gibt, ob die Hausratversicherung nach einem Einbruch zahlen muss
(15.07.2005) Einbrecher sind das ganze Jahr über aktiv. Im Sommer nützen sie gerne offen stehende Terrassentüren und gekippte Fenster, um in Immobilien einzudringen. Im Winter kommt ihnen die frühe Dämmerung entgegen. Hundertprozentiger Schutz vor den ungebetenen Gästen ist kaum möglich. Leichtsinn im Vertrauen auf Versicherungsschutz ist aber auch nicht gut. Sonst können Opfer nach dem Diebstahl einen zweiten Schock erleben: Die Hausratversicherung weigert sich mit Hinweis auf grob fahrlässiges Verhalten, für den Schaden aufzukommen. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern hat in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte rund um das Thema Einbruch gesammelt – von „A“ wie Ausflug bis „Z“ wie Zweitschlüssel.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)