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LG Itzehoe, Urteil vom 27.05.2011 - 9 S 118/10
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Immobilien- und Mietrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2011, 1088 | LG Itzehoe - Zusammenfassung von Wasser- und Abwasserkosten in der Abrechnung ist zulässig! |
3 Volltexturteile gefunden |
LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 9 S 26/18
Zum Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 HeizkostenV bei unterbliebener Messung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge nach § 9 Abs. 2 S. 1 HeizkostenV nach dem 21.12.2013 und zur Berechnung der Kürzung. *)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZR 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Itzehoe, Urteil vom 27.05.2011 - 9 S 118/10
1. Ein Vermieter darf in der Abrechnung die Kosten für Wasser und Abwasserentsorgung jedenfalls dann auch mit den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung zusammenfassen, wenn alle Kosten seiner Ansicht nach einem einheitlichen Schlüssel umzulegen sind.*)
2. Rechnet der Vermieter über die Wasserkosten nach einem nicht verbrauchsabhängigen Maßstab ab, obwohl ein verbrauchsabhängiger Maßstab geschuldet ist, steht der Berücksichtigung dieses inhaltlichen Fehlers steht nicht entgegen, dass der Mieter nicht darlegt, ob und inwieweit sein Wasserverbrauch unter dem Durchschnittsverbrauch in dieser Abrechnungseinheit liegt und dass und inwieweit ihm daher durch die nicht verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten ein Nachteil entstanden ist. Vielmehr hat der Mieter entsprechend § 12 Abs. 1 HeizkostenV das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil der Kosten um 15 vom Hundert zu kürzen.*)
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