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LG Bremen - Gutachten trotz Mängelfreiheit der Wohnung: Wer trägt die Kosten?
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 1209; IMRRS 2013, 0727
Mit Beitrag
Mietrecht
Wohnung mangelfrei: Wer muss Gutachtenkosten tragen?
LG Bremen, Urteil vom 31.01.2013 - 6 S 23/12
1. Ein Vermieter, der nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Privatgutachten über den Zustand der Mietsache einholt, weil der Mieter zuvor Mängel der Mietsache gerügt hatte, kann die Kosten dieses Gutachtens in einem späteren Rechtsstreit, in dem es ausschließlich um rückständigen Mietzins geht, nicht von Mieter erstattet verlangen.*)
2. Dies gilt erst recht dann, wenn die behaupteten Mängel, wie dem Vermieter aus einer persönlichen Besichtigung der Mieträumlichkeiten bekannt ist, offensichtlich nicht vorliegen, der rückständige Mietzins gering ist und die Kosten für das Privatgutachten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur Höhe des rückständigen Mietzinses stehen.*)