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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 121 C 135/13


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IBRRS 2013, 4688; IMRRS 2013, 2160
MietrechtMietrecht
Vermieter darf Mietwohnung nicht eigenwillig streichen!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.08.2013 - 121 C 135/13

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IMR 2014, 12 AG Berlin-Mitte - Fensteranstrich "in hellblau": Keine ordnungsgemäße Schönheitsreparatur des Vermieters!

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IBRRS 2013, 4688; IMRRS 2013, 2160
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MietrechtMietrecht
Vermieter darf Mietwohnung nicht eigenwillig streichen!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.08.2013 - 121 C 135/13

Der Mieter hat bei bestehender Renovierungsverpflichtung des Vermieters einen Anspruch auf Herstellung des Anfangszustandes. Was die Ausführung der Schönheitsreparaturen selbst betrifft, muss der Vermieter fachgerecht renovieren. Er darf sich auf dezente Anstriche und/ oder Tapeten beschränken, mithin auf eine Dekoration, die umgekehrt vom Mieter bei wirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen erwartet wird, wenn er zum Mietende renoviert. Er ist aber nicht berechtigt, die Schönheitsreparaturen in eigenwilliger Weise auszuführen, etwa durch die Farbgebung oder die Auswahl von Tapetenmustern.

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