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Avalkreditverträge erlöschen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens! (Martin Hörmann) IBR 2010, 1374 (nur online)
BGH IX ZR 199/09 - Avalprämie Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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Avalkreditverträge erlöschen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens! (Martin Hörmann) IBR 2010, 1374 (nur online)
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Bautechnik
Hygieneprobleme in neuen Wohnungen?
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 547
Verpfändetes Sparbuch als Mietkaution Leseranmerkung von Maximilian vom Bruch zu
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Verpfändetes Sparbuch als Mietkaution: Worauf ist zu achten? (Michael J. Schmid) IMR 2010, 359
Räumung nach Berliner Modell Leseranmerkung von Rainer Sitzmann zu
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Keine Räumung nach dem "Berliner Modell" aus Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung! (Martin Hörmann) IMR 2010, 399
AG München bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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WEG kann Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen! (Christoph Lichtenberg) IMR 2010, 1139 (nur online)
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Wohnraummiete
Hat Mieter Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Optische Stolperfallen bei Treppen: Feuchteschutz und Wasserführung bei Außentreppen
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 373
Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation Blog-Eintrag
Drittlers Beitrag ist leider unvollständig und deshalb irreführend Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation Blog-Eintrag
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Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation
Der Deutsche Baugerichtstag (DBGT; www.baugerichtstag.de) hat sich in seinem Arbeitskreis I "Bauvertragsrecht" (AK I) die Formulierung von Leitgedanken für ein eigenständiges, auf die Besonderheiten des bauvertraglichen Leistungsaustauschs zugeschnittenes Bauvertragsrecht auf die Agenda geschrieben. Die VOB/B soll ausdrücklich nicht verdrängt werden. Es soll ein gesetzliches Leitbild des Bauvertrags entstehen, das Richtschnur für eine möglichst weitgehend privatautonome Gestaltung von Bauverträgen sein kann. Bei seiner 3. Tagung am 7. / 8. Mai 2010 stand u.v.a. die These 4 im Thesenpapier des AK I zur Debatte, dem Auftraggeber ein einseitiges Anordnungsrecht zur Änderung dessen zu geben, was nach dem Vertrag gebaut werden soll (BauInhalte) und wie es nach dem Vertrag gebaut werden soll (BauUmstände). Eine Regelung, wie sie mit § 1 Nrn. 3 + 4 VOB/B bekannt ist, aber erweitert um ein zeitliches Anordnungsrecht, mit dem der Auftraggeber auf den Bauablauf Einfluss nehmen kann oder die Bauzeit verlängern kann, ist in den Grenzen des für den Auftragnehmer Zumutbaren vorgesehen. Das Recht zur einseitigen Beschleunigungsanordnung soll ausgenommen bleiben. In der Bildung des Preises zur Abgeltung des anordnungsbedingten Mehraufwands beim Auftragnehmer soll eine Regelung gefunden werden, die sich von der ursprünglichen Kalkulation löst (These 5: "Preisbildung und Preisfortschreibung"). [mehr ...]