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Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschäden? (Klaus Waldmann) IBR 2009, 513
Privatgutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig? Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
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Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschäden? (Klaus Waldmann) IBR 2009, 513
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Akquise durch Hinweis auf Beratungsbedarf: Dann aber auch zutreffende! Von Dr. Friedhelm Weyer
Dass Anwaltsorganisationen durch Hinweise auf Lebenssachverhalte, die einen besonderen anwaltlichen Beratungsbedarf begründen, Werbung für das Beratungsangebot ihrer Mitglieder betreiben, ist sicherlich eines ihrer berechtigten Anliegen. Handelt es sich bei einem erheblichen Teil dieser Mitglieder um Fachanwälte, sollte die Qualität solcher Hinweise aber den hohen Erwartungen entsprechen, welche das umworbene Publikum gerade an Fachanwälte stellt. Das scheint bei einer kürzlichen Mitteilung der ARGE Baurecht nicht ausreichend bedacht worden zu sein. [mehr ...]
Gegenteilige Entscheidung des OLG Stuttgart zu beachten Leseranmerkung von Hendrik Hunold zu
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Fehlender Stellplatz einer Eigentumswohnung: Wie wird der Schaden ermittelt? (Peter-Andreas Kamphausen) IBR 2001, 427
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Auswirkungen von §§ 632a Abs. 1 Satz 3, 641 Abs. 3 BGB auf Abschlagsforderungen Von Dr. Friedhelm Weyer
In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt. [mehr ...]
Abweisung der Honorarklage als endgültig unbegründet? Leseranmerkung von Seifert zu
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Architektenhonorarprozess: Auch nach Ablauf der Rügefrist muss Berechnung prüfbar sein! (Hans Christian Schwenker) IBR 2009, 1338 (nur online)
Überschrift missverständlich Leseranmerkung von Dr. Andreas Digel zu
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Architektenhonorarprozess: Auch nach Ablauf der Rügefrist muss Berechnung prüfbar sein! (Hans Christian Schwenker) IBR 2009, 1338 (nur online)
§ 138 Abs. 4 ZPO häufig nicht einschlägig. Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Unternehmer kann Mängel im Bauprozess nicht "mit Nichtwissen" bestreiten! (Jürgen Feldmann) IBR 2009, 303
Auslegungergebnis nach Auslegungskriterien (s. Palandt, Einl. Rn. 40 ff.) Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Auslegung oder unzulässige Umdeutung des § 632a Abs. 1 S. 2 BGB n.F.? Blog-Eintrag (Dr. Friedhelm Weyer)
Vergütung ist in Wirklichkeit nur eine zu geringe Entschädigung! Leseranmerkung von Wilfried Kunze zu
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Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen: Honorarstufe 5 (70 Euro) für die Prüfung der Dichtheit erneuerter Fenster und Türen! (Jürgen Ulrich) IBR 2009, 484
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Bautechnik
Alles richtig gemacht und das Ergebnis: Frust wohin man schaut!
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2009, 439
Genügend häufige Kontrolle Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
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Ohne engmaschige Kontrollen nicht benutzter Gebäude kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung! (Stefan Schmitz-Gagnon) IBR 2009, 1099 (nur online)
OLG München U.v. 19.05.2009 Schallschutz und DIN 4109 Leseranmerkung von Motzke Gerd zu
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Unterschreitung der anerkannten Regeln der Technik durch Beschaffenheitsvereinbarung? (Michael Kögl) IMR 2009, 242
OLG Zweibrücken Urteil v. 04.12.08 - 4 U 137/07 Leseranmerkung von Wolfgang Zepp zu
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Auftragnehmer verursacht Schaden an Nachbarhaus: Verjährung des Schadenersatzanspruchs des Auftraggebers in 3 oder 5 Jahren? Blog-Eintrag (Dr. Friedhelm Weyer)
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Auftragnehmer verursacht Schaden an Nachbarhaus: Verjährung des Schadenersatzanspruchs des Auftraggebers in 3 oder 5 Jahren? Von Dr. Friedhelm Weyer
Ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 04.12.2008 - 4 U 137/ 07 (IBR 2009, 138), welches bislang nicht (Reichert, IBR 2009, 138) oder lediglich ganz vorsichtig (Weise/Hänsel, NJW-Spezial 2009, 78) auf Kritik gestoßen ist, fordert dem gegenüber ganz entschiedenen Widerspruch geradezu heraus.