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Versicherung
29 Dokumente - (1874 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2. September
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Architekten und IngenieureSind Termin- und Bauzeitüberschreitungen über die Architekten-Haftpflicht versichert?Besprochener Beitrag: "Die Terminklausel in der Architektenhaftpflichtversicherung" von RA Dr. Claus von Rintelen IBR 2024, 502 |
Online seit März
Mehrere Säulen der Wohnungsproblematik Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit 2023
Interessant wird der Nachweis der Höhe Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Online seit 2020
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VersicherungenBetriebsschließungsversicherung: Das Coronavirus, das (bis vor kurzem) unbekannte WesenIBR 2021, 1051 (nur online) |
Online seit 2019
Schwerpunkt der Urteilsrezension fragwürdig - Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Erkennen des Schadens Leseranmerkung von Helmut Springer zu
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Online seit 2014
Versicherungsschutz in der Sachversicherung bei Brandschäden im Advent Leseranmerkung von Cord Seebaum zu
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OLG Celle, Urt. v. 2.2.2012 - 8 U 205/11 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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OLG Celle, Urt. v. 2.2.2012 - 8 U 205/11 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Online seit 2013
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VersicherungsrechtKombinierte Bauleistungs-, (Montage)- und Haftpflichtversicherung - Grundzüge eines innovativen VersicherungsmodellsIBR 2013, 1154 (nur online) Kurzaufsatz |
Online seit 2011
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Architekten und IngenieureNeue Musterversicherungsbedingungen für die BerufshaftpflichtversicherungIBR 2011, 390 |
Online seit 2010
Kein Versicherungsschutz für Schäden an beigestelltem Material des AG Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Online seit 2009
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VersicherungenKein Versicherungsschutz für Subplaner in der Haftpflichtversicherung des Hauptarchitekten!IBR 2009, 564 |
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VersicherungenSind freie Mitarbeiter in der Architektenhaftpflichtversicherung mitversichert?IBR 2009, 565 |
Genügend häufige Kontrolle Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
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OLG Zweibrücken Urteil v. 04.12.08 - 4 U 137/07 Leseranmerkung von Wolfgang Zepp zu
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Ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 04.12.2008 - 4 U 137/ 07 (IBR 2009, 138), welches bislang nicht (Reichert, IBR 2009, 138) oder lediglich ganz vorsichtig (Weise/Hänsel, NJW-Spezial 2009, 78) auf Kritik gestoßen ist, fordert dem gegenüber ganz entschiedenen Widerspruch geradezu heraus.
Blog-Eintrag Worum geht es? [mehr ...] |
Ausschluss des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB greift Leseranmerkung von RA. Jürgen Ripke, Hannover zu
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Online seit 2008
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In jedem steckt ein kleiner Anwalt - betitelte die FAZ am vergangenen Sonnabend mit kaum verhohlenem Triumph einen umfangreichen Artikel zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 1. Juli. Liebevoll geschildert wird wieder einmal der sattsam bekannte Automechaniker, der jetzt "dem entnervten Kunden angstfrei Informationen über die Schadensabwicklung geben" darf. Nur ganz am Schluss wird die Euphorie gedämpfter, hat doch der Justitiar Maibaum der Bundesarchitektenkammer Bedenken anzumelden, was die Rechtsberatung durch Architekten anbelangt. Da Rechtsberatung ja schon den Juristen schwerfalle, wie Maibaum meint, sollten Architekten bei entsprechendem Ansinnen ihrer Auftraggeber schon mal "nein" sagen, denn selbst jetzt seien sie zum Rechtsrat nur berechtigt, keineswegs verpflichtet.
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich der Bauherr gegen einen streitigen Werklohnanspruch des Bauunternehmers erfolgreich damit verteidigt, dass der dem Anspruch zugrunde liegende Auftrag nicht durch ihn, sondern durch den Architekten ohne Vertretungsmacht erteilt worden sei. Nimmt daraufhin der Bauunternehmer den Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung in Anspruch, stellt sich die Frage, ob der Architekt hierfür im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung Deckungsschutz genießt.
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Bürgenregress ist insolvenzfest Leseranmerkung von Volk Ulrich zu
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VersicherungenDas Umweltschadensgesetz: Neue Risiken für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer!IBR 2008, 196 |
Warum Zweifel zum Tagessatz von 0,3 % pro Werktag? Stellungnahme des Autors (Dr. A. Olrik Vogel) zu
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Zweifel am Tagessatz 0,3 % pro Werktag nicht ausgeräumt Leseranmerkung von Hafkesbrink zu
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VersicherungenVVG 2008: Die wichtigsten Neuerungen sind:IBR 2008, 69 |
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Architekten und IngenieureVVG-Reform: Nur eingeschränkter Direktanspruch gegen Architekten-Haftpflichtversicherer; Änderung der VersicherungsbedingungenIBR 2007, 536 |
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VersicherungenDie VVG-Reform: Einschneidende Folgen für Architekten und Ingenieure und ihre Berufs-HaftpflichtversichererIBR 2007, 294 IBR 2007, 1396 (nur online) |
Online seit 2004
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VersicherungenBerufshaftpflichtversicherung: Unwirksame Ausschlussklauseln in BBR!Besprochener Beitrag: "Zur Unwirksamkeit der Ausschlussklauseln Ziff. IV Nr. 1, 2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren" von RA Dr. Florian Krause-Allenstein IBR 2004, 118 |
Online seit 2000
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InterviewWas sollten Architekten und Ingenieure über ihre Haftpflichtversicherung wissen? |