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Bedenkliche Rechtsprechung Leseranmerkung von Katharina Orthmann zu
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Verjährungsfalle: Jeder Mangel hat auch im selbständigen Beweisverfahren sein eigenes (Verjährungs-)Schicksal! (Bernd Knipp) IBR 2009, 188
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Bautechnik
Stillstand eines barocken Karussells: Was sind die Gründe?
Sachverständigenbericht von Dr.-Ing. Klaus Bingenheimer, Architekt, freier Sachverständiger, Darmstadt IBR 2009, 1049 (nur online)
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Auslegung oder unzulässige Umdeutung des § 632a Abs. 1 S. 2 BGB n.F.? Von Dr. Friedhelm Weyer
Der neue § 632a BGB sorgt unvermindert für kühne Gedankenspiele und nicht ausgeräumte Unklarheiten. Diesen Eindruck muss jedenfalls der interessierte Leser gewinnen, wenn nahezu gleichzeitig zwei Partner ein und derselben bekannten baurechtlichen Anwaltssozietät sich unter anderem zu der Frage zu Wort melden, ob Abschlagszahlungen wegen wesentlicher Mängel verweigert werden können. Denn ihre Ergebnisse könnten widersprüchlicher nicht sein. [mehr ...]
Berufung des obsiegenden Klägers zulässig? (Christian Wittmann) IBR 2006, 371
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Viele Köche verderben den Brei - Amtshaftung für verzögerte Baugenehmigung Von Dr. Stefan Pützenbacher
Es ist seit langem anerkannt, dass einem Grundstückseigentümer ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung zustehen kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag nicht zeitnah bearbeitet bzw. der Fall einer faktischen Bausperre unterliegt (hierzu: OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2005 - 1 U 54/01; BGH NVwZ 1992, 1119). Besonders heikel ist die Situation, wenn zwar die Baugenehmigungsbehörde ebenso wie alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden einem Bauantrag zustimmt oder einen Bauvorbescheid erteilt, die oberste Bauaufsichtsbehörde jedoch anordnet, diesen Verwaltungsakt zurückzunehmen. Es liegt auf der Hand, dass in einem solchen Fall widersprüchlicher Auffassungen mehrerer mit dem Bauantrag befasster Bauaufsichtsbehörden die Rechte des Grundstückseigentümers beeinträchtigt werden können - viele Köche verderben den Brei! Der Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde ist jedoch von der Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich Folge zu leisten. [mehr ...]
Auslegung des § 632a Abs. 1 BGB gegen seinen Wortlaut? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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FoSiG - Der neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln? Diskutieren Sie mit! Blog-Eintrag (Dr. Alfons Schulze-Hagen)
Urteil LG München I, AZ. 18 o 2325/08 Leseranmerkung von Dr. Joachim Muffler zu
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Mindestschallschutz gemäß DIN 4109 Tabelle 3 unterhalb der anerkannten Regeln der Technik! (Michael Kögl) IBR 2008, 727
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Bautechnik
Hydrogeologischer Einfluss auf Feuchtigkeitsschäden an einem Wohnhaus
Sachverständigenbericht von Jürgen Czech, Diplom-Geologe, freier Sachverständiger, Kelkheim IBR 2009, 3
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Bautechnik
Bodenaustausch mit Schotter: Vorsicht vor den Launen des Grundwassers!
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2009, 5
Qualität richterlicher Entscheidungen in Bausachen: Ab OLG alles gut? Leseranmerkung von Moritz Lembcke zu
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Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenvereinbarung? (Alfons Schulze-Hagen) IBR 2009, 55
Weniger ist manchmal mehr. Leseranmerkung von Moritz Lembcke zu
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Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenvereinbarung? (Alfons Schulze-Hagen) IBR 2009, 55
§ 632a BGB n.F. Leseranmerkung von RA Helmut Aschenbrenner zu
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FoSiG - Der neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln? Diskutieren Sie mit! Blog-Eintrag (Dr. Alfons Schulze-Hagen)
Was heißt "Wertzuwachs"? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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FoSiG - Der neue § 632a BGB: Was heißt "Wertzuwachs"? Diskutieren Sie mit! Blog-Eintrag (Dr. Alfons Schulze-Hagen)
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FoSiG - Der neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln? Diskutieren Sie mit! Von Dr. Alfons Schulze-Hagen
Vorbild für die Neuregelung der Abschlagszahlungen in § 632a Abs. 1 BGB n.F. war die Abschlagszahlungsregelung in § 16 Nr. 1 VOB/B. Seit Jahrzehnten billigt die Rechtsprechung dem Auftragnehmer auch bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln Abschlagszahlungsansprüche zu, wobei der Auftraggeber jedoch wegen der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten einen Einbehalt in Höhe des 2- bis 3-Fachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten vornehmen darf (BGH vom 21.04.1988 - VII ZR 65/87). Dies scheint mit dem Wortlaut des § 632a Abs. 1 Satz 2, 3 BGB n.F. nicht vereinbar: [mehr ...]
FoSiG - Der neue § 632a BGB: Was heißt "Wertzuwachs"? Diskutieren Sie mit! Von Dr. Alfons Schulze-Hagen
Ein Kernstück des zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Forderungssicherungsgesetzes ist die Neuregelung des Abschlagszahlungsanspruchs des Werkunternehmers in § 632a BGB. Die alte Regelung des § 632a BGB ("Abschlagszahlung nur für in sich abgeschlossene Teile des Werks") war vollkommen missglückt und spielte in der Praxis keine Rolle. Ziel der Neuregelung war eine Angleichung des Abschlagszahlungsanspruchs an § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B. Aber ist dies gelungen? Wirft die Neuregelung nicht wiederum mehr Probleme auf als sie zu lösen beansprucht? § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. lautet: [mehr ...]