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In jedem steckt ein kleiner Anwalt? - Zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes Von Hans Christian Schwenker
In jedem steckt ein kleiner Anwalt - betitelte die FAZ am vergangenen Sonnabend mit kaum verhohlenem Triumph einen umfangreichen Artikel zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 1. Juli. Liebevoll geschildert wird wieder einmal der sattsam bekannte Automechaniker, der jetzt "dem entnervten Kunden angstfrei Informationen über die Schadensabwicklung geben" darf. Nur ganz am Schluss wird die Euphorie gedämpfter, hat doch der Justitiar Maibaum der Bundesarchitektenkammer Bedenken anzumelden, was die Rechtsberatung durch Architekten anbelangt. Da Rechtsberatung ja schon den Juristen schwerfalle, wie Maibaum meint, sollten Architekten bei entsprechendem Ansinnen ihrer Auftraggeber schon mal "nein" sagen, denn selbst jetzt seien sie zum Rechtsrat nur berechtigt, keineswegs verpflichtet. [mehr ...]
Architekten - Kein Versicherungsschutz bei Handeln als Vertreter ohne Vertretungsmacht?! Von Dr. Florian Krause-Allenstein
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich der Bauherr gegen einen streitigen Werklohnanspruch des Bauunternehmers erfolgreich damit verteidigt, dass der dem Anspruch zugrunde liegende Auftrag nicht durch ihn, sondern durch den Architekten ohne Vertretungsmacht erteilt worden sei. Nimmt daraufhin der Bauunternehmer den Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung in Anspruch, stellt sich die Frage, ob der Architekt hierfür im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung Deckungsschutz genießt. [mehr ...]
Auch bestätigte Abschlagsrechnungen können im Urkundsprozess geltend gemacht werden! (Thomas Spirk) IBR 2007, 1359 (nur online)
Keine Kostenlast des Streithelfers für von ihm verursachte Kosten? Leseranmerkung von Dr. Berding zu
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Beweisverfahren: Vorschusspflicht des Antragstellers auch für Ergänzungsfragen des Antragsgegners oder dessen Streithelfers? (Stefan Illies; Tobias Wellensiek) IBR 2008, 1272 (nur online)