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Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung Kamphausen Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard? (Matthias Zöller) IBR 2013, 1
Merkantiler Minderwert als "Standard"? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard? (Matthias Zöller) IBR 2013, 1
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Bautechnik
Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard?
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2013, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
Reinheit der Lehre oder Leere der Reinheit? Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Rechtsfragen sind im Beweisbeschluss grundsätzlich zu vermeiden Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Rechtsfragen im Honorargutachten - unvermeidlich? Leseranmerkung von Georg Sturmberg zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Nicht verwunderlich Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
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Rückwirkung der fingierten Zustellung des Beweissicherungsantrags Von Dr. Friedhelm Weyer
In NZBau 2012, 669-673 beschäftigen sich Schlösser/Köbler recht breit mit dem BGH-Urteil vom 27.01.2011 (VII ZR 186/09, IBR 2011, 263). Darin (Rdn. 27 ff des Volltextes in ibr-online) hat der BGH bekanntlich entschieden, dass die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs.1 Nr.7 BGB grundsätzlich die förmliche Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens voraussetzt, es nach § 189 ZPO aber auch ausreicht, wenn der Antragsgegner den Antrag lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat, ohne dass es auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, ankommt. [mehr ...]
Vorbringen im ersten Termin ist niemals verspätet!? Leseranmerkung von Meurer zu
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Vorbringen im ersten Termin ist niemals verspätet! (Hans Christian Schwenker) IBR 2012, 746
Leseranmerkung zu Praxishineis Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
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EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten! (Thomas Karczewski) IBR 2012, 709
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Bautechnik
Zweischaliges Mauerwerk: Entwässern? Zur Fehlertoleranz von Sichtmauerwerk
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 625
Der Besteller darf nicht entgegen der EnEV bauen Leseranmerkung von Urban zu
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EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten! (Thomas Karczewski) IBR 2012, 709