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Probleme der Bauteilöffnung durch gerichtliche Sachverständige
Besprochener Beitrag: "Sachverständigenbeweis: Bauteilöffnung - Befugnis des Sachverständigen und anschließende Rechtsprobleme" von Prof. Dr. Gerd Motzke (Wolfgang Dötsch) IBR 2013, 134
§ 314 BGB einschlägig! Leseranmerkung von Ulrich Christian Mettler zu
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Ist eine außerordentliche Kündigung wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit berechtigt? (Daniela Felser) IMR 2013, 107
Freibrief für Bauträger Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Bauträger kann Kosten für Rechtsstreit wegen Baumängeln auf Bauunternehmer abwälzen! (Hermann Röder) IBR 2013, 152
Was ist Wahrheit? - Eine Anekdote Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung Kamphausen Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard? (Matthias Zöller) IBR 2013, 1
Merkantiler Minderwert als "Standard"? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard? (Matthias Zöller) IBR 2013, 1
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Bautechnik
Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard?
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2013, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
Reinheit der Lehre oder Leere der Reinheit? Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Rechtsfragen sind im Beweisbeschluss grundsätzlich zu vermeiden Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Rechtsfragen im Honorargutachten - unvermeidlich? Leseranmerkung von Georg Sturmberg zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
Nicht verwunderlich Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Darf ein Honorarsachverständiger Rechtsfragen beantworten? (Hans Christian Schwenker) IBR 2013, 56
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Rückwirkung der fingierten Zustellung des Beweissicherungsantrags Von Dr. Friedhelm Weyer
In NZBau 2012, 669-673 beschäftigen sich Schlösser/Köbler recht breit mit dem BGH-Urteil vom 27.01.2011 (VII ZR 186/09, IBR 2011, 263). Darin (Rdn. 27 ff des Volltextes in ibr-online) hat der BGH bekanntlich entschieden, dass die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs.1 Nr.7 BGB grundsätzlich die förmliche Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens voraussetzt, es nach § 189 ZPO aber auch ausreicht, wenn der Antragsgegner den Antrag lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat, ohne dass es auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, ankommt. [mehr ...]