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Zeige Dokumente 101 bis 150 von insgesamt 212 - (1885 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2012
Aufrechnung mit nach den Mängelbeseitigungskosten berechneten Anspruch Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Architektenhaftung Leseranmerkung von Urban zu
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Leitsatz 1 des Urteils missverständlich Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Letzte Rate und Abnahme Leseranmerkung von Dr. Gregor Basty zu
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BauträgerBauträgerrecht: Abnahme als zusätzliche Voraussetzung für Fälligkeit der letzten Rate"nach vollständiger Fertigstellung"IBR 2012, 1144 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Praxishinweis in IBR 2012, 26 Leseranmerkung von Thomas Karczewski zu
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BauträgerDie vollständige Fertigstellung im Bauträgervertrag (MaBV § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)IBR 2012, 1004 (nur online) Kurzaufsatz ( 1 Leseranmerkung) |
Online seit 2011
Leseranmerkung des Herrn Krug Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Mitteilungen der ARGE Baurecht Leseranmerkung von RA Andreas Krug zu
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Intransparente und unausgewogene Klauseln strafen zu Recht den Verwender Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Notarkammer/Bauträgermodelle Leseranmerkung von Dr. Mathias Schmid zu
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Panikmache! Leseranmerkung von Thomas Spirk zu
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"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" Leseranmerkung von Joachim Homann zu
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Kollege Hafkesbrink hat wohl recht: BGH vertritt andere Ansicht. Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Kollege Klimesch Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Einwand des venire contra factum proprium! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Verlust von Sachmängelansprüchen Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Klimesch hat Unrecht Stellungnahme des Autors (Dr. A. Olrik Vogel) zu
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Verlust von Gewährleistungsansprüchen? Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Praxishinweis richtig Stellungnahme des Autors (Dr. Dr. Claus & A. Olrik Schmitz & Vogel) zu
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Lastenfreistellung beim Bauträgervertrag Leseranmerkung von Dr. Gregor Basty zu
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OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2010 - 9 U 2043/08 Leseranmerkung von Dieter Schäffner zu
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Zusammenfassung über Anrechnung von Nutzungsvorteilen Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Online seit 2010
Hemmung nach § 203 BGB Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG zu
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Artenschutz umgangen! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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AG München bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Lesenswerte Aufsätze zum Thema! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Abnahme beinhaltet mehr als den Beginn der Gewährleistung Leseranmerkung von Guido Sandmann zu
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Unwirksame Abnahmeklauseln Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Unwirksame Abnahmeklauseln Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
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Ablauf Gewährleistung für Bauträger Leseranmerkung von Konrad Schultheiß zu
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Bauvertragsrecht Leseranmerkung von Uwe Klimke zu
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Schadenersatz bei Verstoß gegen MaBV Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Nachdem die Thesen, über die der 3. Deutsche Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm diskutieren und abstimmen wird, unter www.baugerichtstag.de veröffentlicht worden sind, meldet Peters in NZBau 2010, 211 ff Bedenken gegen einen Regelungsbedarf an, und zwar unter anderem hinsichtlich der These 1 b).
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B |
Unter www.baugerichtstag.de sind die Thesen veröffentlicht worden, die den Arbeitskreisen I bis VIII des 3. Deutschen Baugerichtstags zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden sollen. Schon vorab eröffnet Peters in NZBau 2010, 211-215 die Diskussion zu den Thesen des Arbeitskreises I - Bauvertragsrecht. Er sieht Anlass zur Stellungnahme, unter anderem zu der These 1 b).
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Recht am BauDer Fristbeginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften bei zeitlichem Auseinanderfallen von Widerrufsbelehrung und dem Zustandekommen des VertragsIBR 2010, 1220 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Nicht zwingend und eher lästig Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Die Verjährung wird unter anderem durch "die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens" gehemmt. So steht es in § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. Der unbefangene Leser sollte meinen, damit seien die Voraussetzungen klar geregelt. Gleichwohl versucht nach dem OLG Karlsruhe (IBR 2007, 661) nunmehr auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08, Volltext in ibr-online), die eindeutige gesetzliche Regelung zu relativieren.
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OLG Karlsruhe vom 22.12.2009 - 17 U 50/09 Leseranmerkung von Frank Harder zu
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Architekten und IngenieurePrivate Baugruppen - das Koppelungsverbot aus Art. 10 § 3 MRVG als "Spielverderber"?IBR 2010, 125 |
Online seit 2009
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Wohnungseigentum§ 648a BGB: Hohe Risiken für die Wohnungseigentümergemeinschaft!IMR 2010, 41 |
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Dass Anwaltsorganisationen durch Hinweise auf Lebenssachverhalte, die einen besonderen anwaltlichen Beratungsbedarf begründen, Werbung für das Beratungsangebot ihrer Mitglieder betreiben, ist sicherlich eines ihrer berechtigten Anliegen. Handelt es sich bei einem erheblichen Teil dieser Mitglieder um Fachanwälte, sollte die Qualität solcher Hinweise aber den hohen Erwartungen entsprechen, welche das umworbene Publikum gerade an Fachanwälte stellt. Das scheint bei einer kürzlichen Mitteilung der ARGE Baurecht nicht ausreichend bedacht worden zu sein.
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Anwendungsbereich des § 641 Abs. 3 BGB Leseranmerkung von Bernd Knipp zu
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Gegenteilige Entscheidung des OLG Stuttgart zu beachten Leseranmerkung von Hendrik Hunold zu
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In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt.
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Auslegungergebnis nach Auslegungskriterien (s. Palandt, Einl. Rn. 40 ff.) Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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OLG München U.v. 19.05.2009 Schallschutz und DIN 4109 Leseranmerkung von Motzke Gerd zu
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Freigabeversprechen Leseranmerkung von Gregor Basty zu
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OLG Zweibrücken Urteil v. 04.12.08 - 4 U 137/07 Leseranmerkung von Wolfgang Zepp zu
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