Immobilien- und Mietrecht.

Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht
Online seit 25. April
IMRRS 2025, 0484
AG München, Urteil vom 27.02.2025 - 191 C 19243/24
1. Blockiert ein Autofahrer durch unzulässiges Parken einen anderen PKW auf dessen Parkfläche nicht nur kurzzeitig, liegt eine Eigentumsverletzung am zugeparkten PKW vor, da dessen Halter diesen in diesem Zeitraum nicht bestimmungsgemäß benutzen konnte. Zudem liegt darin eine Besitzstörung an der Parkfläche/Stellplatz.
2. Der blockierte Halter darf den PKW abschleppen lassen und die aufgewandten Abschleppkosten ersetzt verlangen.
3. Der Halter ist auch nicht gehalten, über einen Anruf bei der Polizei die Identität der Fahrers zu erforschen und diesen zu einem Wegfahren zu bewegen. Zumal ein solcher Anruf nicht erfolgsversprechend ist.

IMRRS 2025, 0539

BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - I ZR 61/24
1. Für die Einordnung als Einfamilienhaus - und damit für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes - ist der für den Makler erkennbare Erwerbszweck maßgeblich.
2. Um ein Einfamilienhaus handelt es sich, wenn der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts für den Makler bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Erwerber erkennbar Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient.

Online seit 22. April
IMRRS 2025, 0449
LG München I, Urteil vom 03.03.2025 - 22 O 11152/24
1. Ist für die Fälligkeit der Kaufpreisforderung vereinbart, dass dem Käufer die Mitteilung des Notars über die Kaufpreisfälligkeit zugegangen ist oder der Käufer hiervon auf andere Weise erfährt, so hat der Verkäufer den Zugang der Mitteilung zu beweisen.
2. Aus der Absendung eines Briefes ergibt sich kein Beweis des Zugangs. Bei gewöhnlichen Briefen rechtfertigt die Absendung allein nicht den Anscheinsbeweis für den Zugang.
3. Auch der Nachweis des Versands einer E-Mail lässt nicht den Schluss und damit den Beweis des Zugangs der E-Mail beim Empfänger zu.

IMRRS 2025, 0427

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2025 - 101 AR 15/25
1. Wenn bei der Bestellung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart wird, dass der Berechtigte Betriebskosten anteilig zu tragen hat, so handelt es sich nicht um ein Mietverhältnis, §29a ZPO ist mithin nicht anwendbar.
2. Nach § 28 ZPO können im Gerichtsstand der Erbschaft, das heißt dort, wo der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand hatte, Nachlassverbindlichkeiten gegen die Erben eingeklagt werden, solange diese noch als Gesamtschuldner haften.

Online seit 9. April
IMRRS 2025, 0530
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2023 - 24 U 25/20
1. Nach wirtschaftlichem Übergang der Sache (hier: Eigentumswohnungen) sind vom Bauträger vereinnahmte Mietzahlungen als Nutzungen an den Erwerber auszukehren.
2. Vereinbaren die Parteien, dass der wirtschaftliche Übergang der Sache "mit dem Tage der Übergabe oder bei vorzeitigem Einzug" erfolgt, dann ist der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme für den wirtschaftlichen Übergang irrelevant.
3. Die Heilung eines Formverstoßes durch Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbruch wirkt zwar nur ex nunc; es ist aber davon auszugehen, dass die Parteien auch bei einer späteren Heilung im Zweifel einander das - schuldrechtlich - gewähren wollen, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an wirksam gewesen wäre.
4. Ein Windfang ist als Verkehrsfläche kein Teil der Nutz(ungs)fläche nach DIN 277 in den Fassungen 2005 und 2016.

IMRRS 2025, 0316

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2024 - 19 W 74/24
1. Beabsichtigt das Grundbuchamt für eine Grundbucheintragung einen Geschäftswert nach § 79 Absatz 1 Satz 3 GNotKG festzusetzen, der von den Wertangaben in einem beurkundeten Vertrag abweicht, ist den Kostenschuldnern zuvor rechtliches Gehör zu gewähren.*)
2. Ein Beschluss zur Festsetzung eines Geschäftswerts wird nach § 40 Absatz 1 FamFG mit der Bekanntgabe an den Kostenschuldner wirksam. Erfolgt die Bekanntgabe erst nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 79 Absatz 2 Satz 2 GNotKG, beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Bekanntgabe nach § 83 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 GNotKG.*)
3. Werden die Kostenschuldner am Verfahren der Geschäftswertfestsetzung nicht hinreichend beteiligt, kommt eine Zurückverweisung der Sache unter Aufhebung des Beschlusses im Beschwerdeverfahren nach § 69 Absatz 1 Satz 2 FamFG in Betracht.*)

Online seit 8. April
IMRRS 2025, 0472
BGH, Urteil vom 14.03.2025 - V ZR 79/24
Das Notwegrecht des Eigentümers eines verbindungslosen ("gefangenen") Wohngrundstücks umfasst grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem verbindungslosen Wohngrundstück (Fortführung von Senat, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07, IMRRS 2009, 0220 = NJW-RR 2009, 515).*)

Online seit 4. April
IMRRS 2025, 0457
OLG Schleswig, Urteil vom 01.03.2024 - 19 U 25/24
1. Auf einen Vertrag zwischen einem Makler und einem Käufer eines Grundstücks sind die zum 23.12.2020 in Kraft getretenen §§ 656a ff. BGB auch dann anzuwenden, wenn jener Vertrag nach, der mit dem Verkäufer des zu vermakelnden Grundstücks geschlossene Vertrag allerdings vor dem Stichtag geschlossen worden ist.*)
2. Die Abgrenzung der Begriffe "Wohnung" oder "Einfamilienhaus" i.S.d. §§ 656a, 656c BGB von einem Mehrfamilienhaus bemisst sich aus Sicht ex ante im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags und nach objektiven Kriterien. Nur eine solche Auslegung vermeidet Wertungswidersprüche und trägt den Bedürfnissen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung.*)

Online seit 1. April
IMRRS 2025, 0405
KG, Beschluss vom 14.03.2025 - 21 U 202/24
1. Der Eigentümer eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks kann weiterhin über sein Grundstück in der ihm richtig erscheinenden Weise verfügen, solange dadurch nicht die Grunddienstbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.*)
2. Das Anbringen von Straßenschwellen auf einer Privatstraße kann verhältnismäßig sein, um der generell-abstrakten Gefahr eines Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit vorsorglich entgegen zu wirken.*)
3. Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer haben die mit der Überwindung von maßvollen Bodenschwellen verbundenen Beeinträchtigungen im Grundsatz hinzunehmen. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Anforderungen können allenfalls verlangen, dass ihren Anliegen durch gesonderte Maßnahmen Rechnung getragen wird.*)
4. Ein Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras besteht nicht, wenn die Sorge eines Nachbarn, vermeintlich überwacht zu werden, allein auf einem Nachbarschaftsstreit beruht, ohne dass objektive Anhaltspunkte diesen Verdacht belegen.*)
Online seit 31. März
IMRRS 2025, 0424
OLG Celle, Urteil vom 20.03.2025 - 11 U 69/24
1. Beim Abschluss eines reinen Verkäufermaklervertrags richtet sich dessen Formbedürftigkeit gem. § 656a BGB ausschließlich danach, ob die zu verkaufende Immobilie aus objektiver Sicht ein Einfamilienhaus ist.*)
2. Abgrenzung gegenüber BGH, Urteil vom 06.03.2025 - I ZR 32/24, IBRRS 2025, 0705 = IMRRS 2025, 0333.*)
