Immobilien- und Mietrecht.
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Aktuelle Urteile zum Versicherungsrecht
Online seit 28. Juni
IMRRS 2024, 0840![Versicherungsrecht Versicherungsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2024 - 8 U 775/24
1. Dem Versicherungsnehmer obliegt der Nachweis des Eintritts eines Versicherungsfalls.
2. Beruft sich der Versicherungsnehmer auf Schäden durch einen Sturm, muss er darlegen und beweisen, dass zum Zeitpunkt der Beschädigung tatsächlich ein Sturm mit der entsprechenden Windstärke geherrscht hat.
3. Kommen andere Schadensursachen in Betracht, muss der Versicherungsnehmer den vollen Beweis führen. Er muss einen Lebenssachverhalt darlegen, aus dem sich ergibt, dass die Naturgewalt einzige oder letzte Ursache für den eingetretenen Schaden gewesen ist, also eine andere Schadensursache ausscheidet. Beweiserleichterungen stehen dem Versicherungsnehmer nicht zur Verfügung.
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Online seit 26. Juni
IMRRS 2024, 0830![Versicherungsrecht Versicherungsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Dresden, Beschluss vom 18.04.2024 - 4 U 67/24
1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wegen der Falschbeantwortung einer Antragsfrage (hier: zur Abgabe einer Vermögensauskunft) liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer diese falsch beantwortet, weil er den erfragten Umstand für unerheblich hält.*)
2. Die Berufung auf Treu und Glauben trotz einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer kommt nur dann in Betracht, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und weitere Billigkeitsmomente zu Gunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind.*)
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Online seit 20. Juni
IMRRS 2024, 0799![Versicherungen Versicherungen](/include/css/imr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2023 - 4 U 107/23
1. Die Beweislast für den Eintritt eines unvorhergesehenen Sachschadens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Versicherungsnehmer (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 60/21, RuS 2022, 627).
2. Für die Vorhersehbarkeit ausreichend ist das Erkennen des Schadens in seinen wesentlichen Komponenten.
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