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Derzeit 48.947 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Miete und Pacht 30 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 121 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Miet- und Pachtrecht

30 Urteile - (121 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2024, 1412
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhte Miete durch Nachtrag zum Vormietvertrag bei Mietpreisbremse zu berücksichtigen?

LG Berlin II, Beschluss vom 07.05.2024 - 66 S 33/24

1. Für die höchstzulässige Miete stellt das Gesetz nicht auf den Abschluss des Vertrags ab (also auf das Datum der entsprechenden Unterschriften oder der sonstigen Abgabe der maßgeblichen Willenserklärungen), sondern auf den Beginn des Rechtsverhältnisses, das durch die Willenserklärungen geschaffen werden soll.

2. Wenn in einem geschlossenen Vertrag jegliche "Wirkung" auf den Zeitpunkt eines ausdrücklich für später vorgesehenen Vertragsbeginn hinausgeschoben ist, so ist die Regelung bis dahin zwar bereits geschlossen und für die Parteien bindend, weitergehend "wirksam" ist sie aber gerade nicht, solange sie eben nach ihrem eigenen Inhalt "Wirkungen" (noch) nicht entfalten soll.

3. Eine für das Vormietverhältnis (§ 556e Abs. 1 BGB) in einem Nachtrag vom Juni vereinbarte Miethöhe ist nicht gem. § 557 Abs. 1 BGB zulässig, wenn nach dem zuvor unterschriebenen Vertrag das Mietverhältnis erst im August beginnen sollte. Allein der Abschluss eines bindenden Vertrags sorgt (noch) nicht für ein "laufendes Mietverhältnis"; ob eine solche Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse geschützt ist, hängt also davon ab, ob sie ihrerseits gegen §§ 556d ff. BGB verstieß.

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Online seit gestern

IMRRS 2024, 1456
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Schriftgröße 5 ist zu klein für die Begründung einer Mieterhöhung!

LG Darmstadt, Urteil vom 28.05.2024 - 8 S 7/23

1. Eine Mieterhöhung genügt den formellen Anforderungen, wenn der Mieter - ggf. unter Zuziehung juristisch oder bautechnisch sachkundiger Personen - den Grund und den Umfang der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann.

2. Im Rahmen der Berechnung erforderlich sind die Angabe der Gesamtkosten, eine etwaige Kürzung durch Drittmittel, bei mehreren Wohnungen der Verteilungsschlüssel, der auf die Wohnung des Mieters entfallende Betrag und der konkrete monatliche Erhöhungsbetrag. Dabei müssen die Modernisierungskosten nachvollziehbar von einer gleichzeitig durchgeführten Instandhaltung getrennt werde.

3. Dienen Maßnahmen sowohl der Modernisierung als auch der Instandhaltung, dann muss der ersparte Instandsetzungsaufwand, wie er sich nach Meinung des Vermieters darstellt, konkret oder zumindest in Form einer nachvollziehbaren Quote von den Gesamtkosten in Abzug gebracht werden.

4. Im Rahmen der Erläuterung des angewandten Verteilerschlüssels reicht es aus, die für den gewählten Verteilerschlüssel maßgeblichen Parameter (z. B. zu Grunde gelegte Flächen in Quadratmetern) anzugeben.

5. Die Erklärung darf nicht vor Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen abgegeben werden. Allerdings können bei tatsächlich trennbaren Maßnahmen für die jeweils abgeschlossene(n) Maßnahme(n) Mieterhöhungserklärungen abgegeben werden.

6. Die Ankündigung verschiedener Modernisierungsmaßnahmen in einem einheitlichen Schreiben machen diese nicht zu einer einheitlichen Maßnahme.

7. Zwar sieht das BGB für Erklärungen in Textform eine normierte Mindestgröße von Text oder Zahlen nicht vor. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass der Zweck der Textform, nämlich dem Adressaten eine verkörperte Möglichkeit zu verschaffen, den Inhalt bei Bedarf zur Kenntnis zu nehmen, nur erreicht werden kann, wenn der Text für einen Durchschnittskunden mühelos lesbar ist.

8. Ist das Mieterhöhungsverlangen (teilweise) in einer Schriftgröße unterhalb der Größe 6 abgefasst und sind einzelne Zahlen selbst mit - nicht geschuldeter - besonderer Anstrengung nicht mehr lesbar, entspricht es nicht den formellen Anforderungen.

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Online seit 25. November

IMRRS 2024, 1458
WohnraummieteWohnraummiete
Nochmal (auch für das LG Berlin): Schonfristzahlung greift ausschließlich bei fristloser Kündigung!

BGH, Urteil vom 23.10.2024 - VIII ZR 177/23

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 49 ff., IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 13 ff., IMR 2023, 149 = NZM 2023, 28, Rz. 13 ff.; jeweils m.w.N.).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; 82, 6, 12 f.; Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 87, IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 16 ff, IMR 2023, 49 = NZM 2023, 28).*)

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IMRRS 2024, 1453
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Verbotswidrige Preisanpassung betrifft nur die zukünftige Miete!

LG Mönchengladbach, Urteil vom 22.10.2024 - 4 S 95/23

Die Verwendung einer verbotswidrigen Preisanpassungsklausel betrifft selbst bei rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung nur zukünftig fällig werdende Beträge und hat auf bereits fällige und rechtshängige Mietforderungen keine Auswirkungen. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Regelung zu § 8 PreisklG und der Gesetzesmaterialien ist für eine einschränkende Auslegung der Norm kein Raum.*)

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IMRRS 2024, 1438
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wer mit Erschießen droht, "muss dran glauben"!

AG Bottrop, Urteil vom 23.09.2024 - 12 C 44/24

1. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei Straftaten begeht; hierunter fällt insbesondere der Straftatbestand der Bedrohung.

2. Hierbei muss die Straftat einen Bezug zum Mietverhältnis haben; der Bezug zum Mietverhältnis besteht nicht nur, wenn sich die Straftat gegen den Vertragspartner als Opfer richtet, sondern auch, wenn von ihr Dritte, dem Vertragspartner persönlich nahestehende Personen oder solche Personen betroffen sind, die Berührung mit der Vertragsdurchführung haben.

3. Droht der Mieter der Tochter des Vermieters, diese zu erschießen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

4. Die fristlose Kündigung wäre auch gerechtfertigt, wenn es sich nicht um die Tochter des Vermieters, sondern "lediglich" um eine Mitmieterin handeln würde.

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Online seit 22. November

IMRRS 2024, 1431
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Exzessives Rauchen führt zu Schadensersatz!

LG Neuruppin, Urteil vom 30.10.2024 - 4 S 30/24

1. Die formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturenklausel mit dem Wortlaut "Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen und umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel (so auch AG Charlottenburg, IMR 2024, 98, und AG Hamburg, IMR 2023, 182).

2. Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsabschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (vgl. BGH, IMR 2024, 185).

3. Zur Beseitigung der von ihm zu vertretenden Schäden an der Mietsache ist der Mieter auch ohne vertragliche Übertragung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen heranzuziehen.

4. Selbst übermäßiges Rauchen kann als vertragsgemäß angesehen werden, jedoch nur solange sich die Spuren durch (einfache) Schönheitsreparaturen beseitigen lassen.

5. Das Rauchen in einer Mietwohnung geht jedoch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüberhinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.

6. Dies ist zu bejahen, wenn der Putz an den Wänden teilweise erneuert werden muss.

7. Der Mieter schuldet Ersatz des Mietausfalls bis zum zügigen Abschluss der Renovierung.

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Online seit 21. November

IMRRS 2024, 1390
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug

LG Berlin II, Urteil vom 22.10.2024 - 65 S 139/24

1. Ist ein Mieter zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten verpflichtet, heißt das nicht, dass er die Wohnung auf bloßes Verlangen des Vermieters während der Bauarbeiten räumen muss. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um einen alten, gebrechlichen Mieter handelt.

2. Die Rücksichtnahmepflicht des Vermieters auf die besonderen Bedürfnisse des Mieters besteht unabhängig davon, ob der Mieter fristgerecht einen Härteeinwand geltend gemacht hat.

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Online seit 20. November

IMRRS 2024, 1386
WohnraummieteWohnraummiete
Bereits geringer Rückstand reicht für ordentliche Kündigung

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.02.2024 - 122 C 9/23

Für eine ordentliche Kündigung reicht bereits ein geringerer Rückstand, als er für eine außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderlich ist. Es genügt ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete und eine Verzugsdauer von mindestens einem Monat.

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IMRRS 2024, 1388
PachtrechtPachtrecht
Nur Grundstück muss überlassen werden: Kein Wohnraummietvertrag - egal was auf dem Grundstück steht

KG, Urteil vom 01.02.2024 - 12 U 113/22

1. Die Annahme eines Wohnraummietverhältnisses setzt voraus, dass die Nutzungsüberlassungspflicht des Vermieters sich (auch) auf Räumlichkeiten bezieht, die die Anforderungen an "Wohnraum" erfüllen, mithin ein von Boden, Wänden und Dach umschlossenes Bauwerk oder ein entsprechender Teil davon.

2. Daran fehlt es, wenn sich die Nutzungsüberlassungspflicht des Verpächters nicht auf eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage (hier in Gestalt einer Wohnlaube), sondern nur auf das Grundstück selbst bezieht.

3. Zur Frage, ob Mieterschutzvorschriften für Wohnraummietverhältnisse (entsprechende) Anwendung finden, wenn der Pächter eines Grundstücks darauf ein Gebäude errichtet und bewohnt, das als Scheinbestandteil des Grundstücks in seinem Eigentum steht.

4. Der Umstand, dass der Pächter das Grundstück seit über 50 Jahren bewohnt und dass dieses sich in einer mit Einfamilienhäusern bebauten Wohnsiedlung befindet, lassen keinen Rückschluss darauf zu, dass nach dem bei Vertragsschluss übereinstimmendem Willen der Parteien die Frage der Beendigungsmöglichkeiten der Gebrauchsüberlassung anderen als den im schriftlichen Pachtvertrag niedergelegten Regelungen unterliegen sollte.

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Online seit 19. November

IMRRS 2024, 1434
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zu kleine Fettabluftanlage rechtfertigt fristlose Kündigung

OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2024 - 12 U 74/23

1. Nutzt der Mieter Außengastronomieflächen außerhalb der vereinbarten Fläche und außerhalb der durch die Baugenehmigung genehmigten Flächen, so kann der Vermieter nach entsprechender Abmahnung kündigen.

2. Baut der Miete eine nicht ausreichend dimensionierte Fettabluftanlage ein, kann der Vermieter ebenfalls nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen.

3. Auch eine fehlende, aber erforderliche Haftpflichtversicherung berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

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Online seit 18. November

IMRRS 2024, 1402
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Eigenbedarfskündigung gilt: Alles oder nichts!

LG Berlin, Urteil vom 04.07.2023 - 65 S 163/22

1. Eine Eigenbedarfskündigung, um lediglich einen Raum der gekündigten Wohnung in die eigene als Arbeitszimmer zu integrieren, ist unwirksam. Für einen Teilbedarf sieht das Gesetz eine Kündigungsmöglichkeit nicht vor, der Bedarf muss sich auf die gesamte Wohnung beziehen.

2. Eine Auswechselung des - zwingend - schriftlich zu fixierenden Kündigungsgrunds ist dem Vermieter versagt. Lediglich den Kündigungsgrund ausfüllende, ergänzende oder beweisende Tatsachen können als sog. Ergänzungstatsachen auch im Prozess auf Verlangen des Mieters noch nachgeschoben werden.

3. Ein Kläger, der sein Räumungsbegehren zusätzlich auf eine weitere Kündigung stützt, führt einen neuen Streitgegenstand in den Prozess ein, nämlich ein Räumungsbegehren, das auf die weitere Kündigung und den darin geltend gemachten Kündigungsgrund gestützt wird. Die auf diese Weise herbeigeführte Klagehäufung ist wie eine Klageänderung nach den Regeln der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln.

4. Nach § 533 ZPO muss der Gegner in die Klageänderung einwilligen oder das Gericht diese für sachdienlich halten und diese (kumulativ) auf Tatsachen gestützt werden können, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zu Grunde zu legen hat.

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IMRRS 2024, 1430
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Feuchter Keller eines Altbaus kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Mieter!

AG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2024 - 30 C 90/23

Feuchtigkeit in einem Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses ist in der Regel kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt.*)

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Online seit 15. November

IMRRS 2024, 1429
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nochmal (auch für das LG Berlin): Schonfristzahlung greift ausschließlich bei fristloser Kündigung!

BGH, Urteil vom 23.10.2024 - VIII ZR 106/23

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 49 ff., IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 13 ff., IMR 2023, 149 = NZM 2023, 28, Rz. 13 ff.; jeweils m.w.N.).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; 82, 6, 12 f.; Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 87, IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 16 ff, IMR 2023, 49 = NZM 2023, 28).*)

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IMRRS 2024, 1383
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Inflation kein Grund für Stichtagszuschlag

LG München I, Beschluss vom 17.07.2024 - 14 S 3692/24

1. Eine "offenen Küche" liegt nicht bereits dann vor, wenn bei einer baulich nach allen Seiten abgegrenzten "normalen" Küche lediglich die Küchentür ausgehängt wird.

2. Das Tatgericht ist in Fällen, in denen zwischen dem Erhebungsstichtag eines Mietspiegels und dem Zugang des Zustimmungsverlangens nachträglich ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festzustellen sind, im Rahmen des ihm zukommenden weiten Beurteilungsspielraums grundsätzlich befugt, einen Stichtagszuschlag vorzunehmen, wenn ihm dies zur Bildung einer sachgerechten Einzelvergleichsmiete angemessen erscheint.

3. Eine "ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete" im vorstehenden Sinne kann grundsätzlich nicht bereits mit einem Anstieg des Verbraucherpreisindex begründet werden, zumal dieser Index die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen, misst.

4. Die Einführung einer "Stichtagspraxis" würde zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und könnte die bedeutsame Befriedungsfunktion des Mietspiegels gerade in angespannten Mietmärkten gefährden.

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IMRRS 2024, 1409
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schönheitsreparatur unterlassen: Ohne Frist kein Schadensersatz!

AG Schöneberg, Urteil vom 15.10.2024 - 17 C 33/24

1. Der Vermieter kann wegen Verletzung der (vertraglich wirksam) überbürdeten Schönheitsreparaturpflicht nur dann Schadensersatz in Geld verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.

2. Dazu muss er dem Mieter die Dekorationsmängel im Einzelnen aufzeigen und ihn unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auffordern.

3. Haben die Parteien den Zustand der Mietsache insgesamt, soweit die Mängel erkennbar waren, festgestellt und nur bestimmte Pflichten bzw. Arbeiten des Mieters festgelegt, so ist in dieser Beschränkung in der Regel der Verzicht auf andere möglicherweise aus der Zustandsbeschreibung folgende Ansprüche zu sehen.

....




Online seit 14. November

IMRRS 2024, 0615
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Der heilige Kreuzzug der 67. Kammer gegen Conny & Co.

LG Berlin II, Urteil vom 16.04.2024 - 67 S 39/24

Zur Unzulänglichkeit des standardisierten Rügeschreibens eines Inkassodienstleisters, das sich entgegen § 556g Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. weder abstrakt noch konkret mit einer vom Vermieter im Mietvertrag erteilten Auskunft nach § 556g Abs. 1a Satz 1 BGB auseinander setzt.*)

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Online seit 13. November

IMRRS 2024, 1387
WohnraummieteWohnraummiete
Parkplatz und Küche sind bei getrennter Ausweisung nicht wohnwerterhöhend

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.02.2024 - 4 C 98/23

1. Ein Stellplatz wird vom Vermieter generell nicht im Rechtssinne "zur Verfügung gestellt", wenn das entsprechende Angebot nicht kostenlos, sondern abhängig vom Abschluss eines gesonderten entgeltlichen Vertrages ist.

2. Erfolgt die Ausstattung der Küche mit Dunstabzug und Kühlschrank nicht aufgrund des bestehenden Wohnraummietverhältnisses, sondern aufgrund einer Zusatzvereinbarung, kann diese Ausstattung keine Berücksichtigung finden.

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Online seit 12. November

IMRRS 2024, 1385
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Besichtigungsrecht wegen Behauptungen Dritter!

LG München I, Urteil vom 07.02.2004 - 14 S 10625/23

1. Ließe man stets singuläre Mitteilungen, namentlich von Mitmietern, Nachbarn oder sonstigen Dritten als Grundlage für ein Besichtigungsrecht eines Vermieters ausreichen, wäre dies namentlich mit den Prinzipien des grundrechtlich geschützten Mietbesitzes (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht in Einklang zu bringen. Überdies wären Missbrauchsmöglichkeiten und vermieterseitiger sowie nachbarlicher Schikane Tür und Tor geöffnet.*)

2. Eine Kündigung kann – zwingend ist dies nicht – im Einzelfall durchaus unverhältnismäßig sein, wenn dem Vermieter zuzumuten ist, erst das mildere Mittel einer Duldungsklage und etwaiger (erfolgloser) Vollstreckungsversuche hieraus auszuschöpfen.*)

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Online seit 11. November

IMRRS 2024, 1381
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Ex-Mieter hat Anspruch auf Auskunft über neue Miete

LG Berlin II, Urteil vom 28.02.2024 - 66 S 178/22

1. Dem gekündigten Mieter steht nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung ein Anspruch auf Auskunft gegen den Vermieter darüber zu, welche Miethöhe dieser von dem neuen Drittnutzer vereinnahmt, dem er die Wohnung entgegen der Darstellung in der Kündigung vermietet und überlassen hat (§ 242 BGB).*)

2. Das erforderliche Rechtsschutzinteresse für die Auskunft ergibt sich aus dem möglichen Anspruch des früheren Mieters, einen vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB herauszuverlangen. Die dafür erforderliche Identität zwischen dem vom früheren Mieter eingebüßten Gegenstand mit demjenigen, für den der Vermieter das herausverlangte Surrogat erhält (dazu (betr. § 281 BGB a.F.) BGH, IMR 2006, 8), wird regelmäßig vorliegen.*)

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IMRRS 2024, 1379
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nutzungsentschädigung kann Bargeschäft sein

BGH, Urteil vom 17.10.2024 - IX ZR 244/22

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.*)

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Online seit 8. November

IMRRS 2024, 1370
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Partypeople must go!

AG Lemgo, Urteil vom 17.01.2024 - 18 C 304/23

1. Regelmäßige lautstarke, auch nächtliche, Musik aus der Wohnung eines Mieters kann eine Störung des Hausfriedens begründen und eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.*)

2. Das Abschließen der Hauseingangstür eines Miethauses gegen bzw. ohne den Willen der Vermieter begründet eine Störung des Hausfriedens, wenn hierdurch ein Verlassen des Hauses im Brandfalle durch Mitmieter verhindert wird.*)

3. Zur Begründung der Verspätung gem. § 296 Abs. 1 ZPO, wenn die Beklagte erstmals im Verhandlungstermin den klägerischen Vortrag einfach bestreitet und eine Klageerwiderung zuvor nicht zur Akte gelangt ist.).*)

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Online seit 5. November

IMRRS 2024, 1350
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gläubiger der Bürgschaft ist regelmäßig der Vermieter!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2023 - 3 U 129/23

Bei einer Bürgschaftserklärung für Verbindlichkeiten eines Gewerberaummieters richtet sich die Gläubigerstellung nach allgemeinen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB - objektiver Empfängerhorizont) im Zweifel nicht nach der Bezeichnung in der Bürgschaftsurkunde, sondern nach der Vermieterstellung, da die Bürgschaft regelmäßig Ansprüche des Vermieters sichern soll.

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Online seit 4. November

IMRRS 2024, 1341
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist eine Wohnraummodernisierung mit Neubau gleichzustellen?

LG Berlin II, Urteil vom 28.06.2024 - 65 S 198/23

Bei der Prüfung der qualitativen Auswirkungen der Modernisierungsmaßnahmen ist von maßgebender Bedeutung, ob die Wohnung durch die Arbeiten in mehreren - nicht not­wendig allen - wesentlichen Bereichen (insbesondere Hei­zung, Sanitär, Fenster, Fußböden, Elektroinstallationen bzw. energetische Eigenschaften) so verbessert wurde, dass die Gleichstellung mit einem Neubau gerecht­fertigt ist.

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IMRRS 2024, 1342
WohnraummieteWohnraummiete
Konkretes Datum in Mieterhöhungsverlangen ist bindend!

LG Berlin II, Beschluss vom 24.06.2024 - 64 S 150/22

1. Ein formell ordnungsgemäßes Erhöhungsverlangen, das eine Erhöhung zu einem Zeitpunkt verlangt, wo die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB noch greift, ist aus materiellen Gründen unwirksam.

2. Das Erhöhungsverlangen kann auch nicht dahin verstanden werden, dass trotz Nennung eines konkreten Datums als Minus darin auch eine Erhöhung ab einem Zeitpunkt, wo die Kappungsgrenze nicht mehr greift, enthalten ist.

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IMRRS 2024, 1340
MietrechtMietrecht
Vermieter muss anfängliche Schadensfreiheit eines vermieteten Autos beweisen

LG Münster, Urteil vom 11.10.2024 - 10 O 52/24

1. Der Vermieter eines Fahrzeugs trägt nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Beweislast dafür, dass das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Mieter unbeschädigt war.*)

2. Regelungen im Mietvertrag über das Fahrzeug und seinem Zustand kann keine Beweis(last) relevanz zukommen. Insbesondere kann eine solche Regelung nicht zu einer Beweislastumkehr führen, weil ansonsten ein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB vorliegen würde. Es gibt keine Beweiserleichterungen für den Vermieter.*)

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Online seit 31. Oktober

IMRRS 2024, 1339
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Hinnehmen des Vermieterstandpunkts durch freiwilligen Auszug

BGH, Beschluss vom 13.08.2024 - VIII ZR 255/21

1. Allein der freiwillige Auszug des Wohnungsmieters erlaubt - anders als der Ausgleich einer streitgegenständlichen Forderung durch den Beklagten sonst - keinen sicheren Rückschluss darauf, dass der Rechtsstandpunkt der Gegenpartei hingenommen wird. Vielmehr kann der Auszug auch auf ganz andere Weise motiviert sein.

2. Es bleibt offen, ob ein Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung bei der Berechnung des Zahlungsrückstands i.S.v. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zu berücksichtigen ist.

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IMRRS 2024, 1334
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Instandhaltungs-Pflichtverletzung des Erbbauberechtigten: Wann beginnt die Verjährung?

BGH, Urteil vom 27.09.2024 - V ZR 21/24

Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.*)

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IMRRS 2024, 1329
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wohnraumfotos im Online-Exposé als Datenschutz-Falle

LG Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024 - 3 O 300/23

1. Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner (Mieter) des Hauses.

2. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, so kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.

3. Lässt der Bewohner den Makler aber an einem abgesprochenen Termin herein, damit dieser Fotos machen kann, willigt der Bewohner stillschweigend in die Anfertigung und in die Verwendung der Bilder ein.

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Online seit 30. Oktober

IMRRS 2024, 1328
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WohnraummieteWohnraummiete
Keine Vorratskündigungen wegen Eigenbedarfs

LG Berlin II, Urteil vom 23.07.2024 - 65 S 99/24

Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht trägt keine Eigenbedarfskündigung. Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit „verdichtet“ haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; sog. Vorratskündigungen sind unzulässig.

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Online seit 29. Oktober

IMRRS 2024, 1306
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WohnraummieteWohnraummiete
Staffelmietvereinbarung: Neue Staffel - neues Glück!

LG Berlin II, Urteil vom 08.05.2024 - 66 S 300/22

1. Der Antrag, wonach die Miethöhe ab einem bestimmten Datum einen bezifferten Betrag "nicht übersteigt", ist eine negative Feststellungsklage. Bei deren Erfolg ist es nicht geboten, die gerichtliche Feststellung deshalb zeitlich zu begrenzen, weil künftig für die Miethöhe maßgebliche Parameter (neue Mietspiegel, kommende Mietstaffeln etc.) zur Zeit des Urteils noch nicht bekannt sind. Das Urteil stellt (nur) die Rechtslage zu dem Zeitpunkt fest, bis zu dem die Parteien Tatsachen vortragen konnten. Dann (noch) nicht eingetretene bzw. nicht bekannte Umstände können später ungeachtet des Feststellungsurteils geltend gemacht werden; wegen dieser Grenze der Rechtskraft bedarf das Feststellungsurteil keiner zeitlichen Einschränkung im Tenor.*)

2. Ist die (teilweise) Unwirksamkeit einer vereinbarten Mietstaffel gerichtlich festgestellt, so hat dies auf die rechtliche Existenz der nach dem Vertrag später folgenden Staffeln keinen unmittelbaren Einfluss. Insbesondere bildet die unwirksame Staffel keine unverzichtbare Grundlage für die später vorgesehenen; aus § 557a Abs. 4 BGB folgt stattdessen, dass jede Staffel im Vertrag lediglich "ausgewiesen" sein muss, um Gegenstand einer jeweils selbstständigen Überprüfung sein zu können.*)

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