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Aktuelle Urteile zum Wohnbau
1 Urteil - (106 in Alle Sachgebiete)
Online seit 11. Juni
IMRRS 2024, 0766
Bauträger
Kein Haftungsausschluss für grundlegende Sorgfaltspflichten!
OLG Hamburg, Urteil vom 03.11.2023 - 13 U 149/22
1. Im Bauträgerrecht gilt, dass ein Ausschluss der Haftung eines Treuhänders insoweit unzulässig ist, als dadurch auch die für das Treuhandverhältnis grundlegende Sorgfaltspflicht abbedungen würde.
2. Beim Treuhandvertrag hat der Treuhänder das Geld zu verwalten und entsprechend der Zahlungsanweisungen zu zahlen. Eine umfassende Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit ist damit nicht zu vereinbaren.
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