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Derzeit 48.824 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Miete und Pacht 102 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 42 Urteile neu eingestellt.

Über 18.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Hervorzuhebende Urteile zum Miet- und Pachtrecht

12 Urteile - (42 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit 28. Oktober

IMRRS 2024, 1177
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Was war zuerst da: Kündigung oder Zahlung?

LG Bamberg, Urteil vom 28.03.2024 - 45 O 600/23 Miet

1. Die Kündigung wird nur unwirksam, wenn der Vermieter vor deren Zugang vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB).

2. Die Zahlung einen Tag nach Zugang der Kündigung ist nicht mehr "rechtzeitig".

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Online seit 25. Oktober

IMRRS 2024, 1318
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bedarf keiner Abmahnung

LG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2024 - 9 S 28/23

1. Der Mieter muss das Zurückbehaltungsrecht des § 273 Abs. 1 BGB vor Ausspruch der Kündigung geltend machen.*)

2. Für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss die Vertragspflichtverletzung des Mieters nicht erheblich sein; es genügt, wenn sie „nicht unerheblich“ ist.*)

3. Eine Abmahnung ist nicht Voraussetzung für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kann ihr insofern Bedeutung zukommen, als ihre Missachtung der Vertragsverletzung des Mieters eine höheres, womöglich erst das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.*)

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Online seit 24. Oktober

IMRRS 2024, 1295
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt ein Wohnraummietverhältnis vor?

KG, Beschluss vom 18.09.2024 - 8 U 40/24

1. Wohnraummiete liegt nur vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse und/oder der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen sollen. Ob die vermieteten Räume tatsächlich zum Wohnen geeignet und letztlich auch (von Dritten) zu Wohnzwecken genutzt werden, spielt dagegen für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis keine Rolle.

2. Ist die Vertragspartei auf Mieterseite eine juristische Person, liegt regelmäßig eine Gewerberaummiete vor, weil eine juristische Person schon begrifflich weder selbst wohnen noch nahe Angehörige haben kann, so dass auch der Vertragszweck nicht auf die Erfüllung eigener Wohnbedürfnisse gerichtet sein kann.

3. Mietet der Mieter die Räumlichkeiten an, um sie dann selbst zu Wohnzwecken weiterzuvermieten, liegt eine gewerbliche Miete vor.

4. Die Geltung von Wohnraummietrecht oder auch nur einzelner Mieterschutzvorschriften im Einzelfall kann - gegebenenfalls auch stillschweigend - von den Vertragsparteien des Gewerbemietverhältnisses vereinbart werden.

...

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Online seit 22. Oktober

IMRRS 2024, 1243
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Besser keine zu hohen Anforderungen an Ersatzwohnraum stellen!

LG München I, Urteil vom 08.11.2023 - 14 S 3525/23

1. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend

2. Verlangt der Mieter bei der Suche nach Ersatzwohnraum, dass die künftigen Vermieter ihm verbindlich mitteilen, dass und wie lange sie keinen Eigenbedarf geltend machen werden, so geht dies über die berechtigten Anforderungen an einen in Betracht zu ziehenden zumutbaren Ersatzwohnraum hinaus.

3. Im Rahmen von § 574 Abs. 2 BGB geht es nicht um die Suche nach optimalem und individuell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnittenen Wohnraum , sondern um dessen (bloße) Zumutbarkeit.

4. Vorangegangene mietrechtliche Auseinandersetzungen erfordern eine besonders sorgfältige und gewissenhafte Beweiswürdigung sowie ein kritisches Hinterfragen des geltend gemachten Eigenbedarfs.

....

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Online seit 21. Oktober

IMRRS 2024, 1271
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten: Positionen "Hausmeister" und "Gartenpflege" können nicht zusammengefasst werden

AG Hamburg, Urteil vom 12.08.2024 - 49 C 535/23

1. Die Zusammenfassung von Kostenpositionen über die Grenzen der jeweiligen Definition als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung ist nur im Ausnahmefall zulässig, soweit die Betriebskosten nach ihrem Entstehungsgrund gleichartig sind, wie das in Teilen des Bundesgebietes bei den Kostenpositionen "Wasser" und "Abwasser" angenommen wird.

2. Die Abrechnung muss sich danach grundsätzlich an den Kostenarten, wie sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt sind, orientieren, damit er verlässlich und auch auf einfache Weise erkennen kann, ob nur die vereinbarten Kosten in der Abrechnung angesetzt werden.

3. Es ist nicht zulässig, verschiedene Kostenarten zu vermischen, soweit dies nicht von der Betriebskostenverordnung ausnahmsweise zugelassen wird.

4. Die Positionen "Hausmeister" und "Gartenpflege" können nicht zusammengefasst werden.

5. Bei einer formell unwirksamen Abrechnung kommt es nicht darauf an, ob die Mieterseite durch eine Belegeinsicht feststellen könnte, ob nicht umlagefähige Kosten in der Kostenposition enthalten sind, da dies letztlich die formelle Wirksamkeit der Abrechnung voraussetzt.

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Online seit 17. Oktober

IMRRS 2024, 1251
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überzeugung des Gerichts durch Parteianhörung?

LG Berlin II, Beschluss vom 25.06.2024 - 67 S 103/24

Die Gerichte sind befugt, den Vermieter als Partei auch ohne Beweisnot über den von ihm behaupteten - und von dem Wohnraumieter bestrittenen - Eigenbedarf anzuhören sowie von der Vernehmung weiterer beweislich benannter Zeugen abzusehen, sofern sie vom Vorliegen des Eigenbedarfs schon aufgrund der Parteianhörung des Vermieters überzeugt sind.*)

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Online seit 15. Oktober

IMRRS 2024, 1258
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter lehnt Bau von Rollstuhlrampe ab: Hohe Entschädigung für den Mieter

LG Berlin II, Urteil vom 30.09.2024 - 66 S 24/24

1. Verweigert der Vermieter einem behinderten Mieter widerrechtlich den Bau einer Rollstuhlrampe, so wird der Mieter diskriminiert und erhält eine Entschädigung nach dem AGG.

2. Dieses Verhalten des Vermieters begründet eine hohe Entschädigung, weil es für den Mieter gravierende Folgen hat, da es dem Mieter ohne Hilfe Dritter nicht möglich ist, die vorhandenen Treppenstufen zu überwinden, und er deshalb das Haus nicht spontan verlassen oder betreten kann.

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Online seit 11. Oktober

IMRRS 2024, 1092
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Darf der Vermieter den Mieter mit unerwünschten Kontakten belästigen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024 - 3 U 51/24

1. Die Unterlassung einer ausdrücklich untersagten künftigen Kontaktaufnahme oder Näherung kann unabhängig von der Art und dem Anlass des Kontakts beansprucht werden.

2. Der in einer untersagten persönlichen Kontaktaufnahme liegende Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist auch dann widerrechtlich, wenn ein berechtigtes Interesse des Kontaktsuchenden besteht, das aber auch schriftlich befriedigt werden kann.

3. Der Mieter hat nur dann keinen Anspruch auf Zurücknahme eines gegen Besucher der Mietwohnung ausgesprochenen Hausverbots, wenn ihr Besuch zu einer schweren Störung des Hausfriedens führt.

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Online seit 10. Oktober

IMRRS 2023, 1631
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eine Wohnung ist kein Rockfestival!

AG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2023 - 30 C 86/23

1. Wiederholte nächtliche Ruhestörung durch laute Musik rechtfertigen nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.

2. Lässt ein Mieter seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und urinieren diese dann ins Treppenhaus, so rechtfertigt auch dies eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung.

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Online seit 8. Oktober

IMRRS 2024, 1236
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietspiegel trotz Mängeln verwendbar: Das Vertrauen der Parteien macht′s

LG Berlin II, Urteil vom 25.06.2024 - 67 S 80/24

1. Die Überzeugungskraft eines Mietspiegels wird erhöht, wenn die Parteien des Rechtsstreits ihm - trotz etwaiger Erstellungsmängel - übereinstimmend die Tauglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zusprechen.*)

2. Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW-Parkplatzangebot in der Nähe (ausreichend dimensioniert)" ist auch erfüllt, wenn die Überlassung nur entgeltlich erfolgt (Festhaltung Kammer, Urteil vom 16.10.2018 - 67 S 150/18, ZMR 2019, 25).*)

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Online seit 7. Oktober

IMRRS 2024, 1232
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Untermieters wegen verspäteter Rückgabe umfasst das gesamte Mietobjekt

OLG Hamburg, Urteil vom 23.09.2024 - 4 U 31/24

1. Im Rahmen der Haftung des Untermieters gem. §§ 990 Abs. 2, 280 Abs. 1, 2, 286 BGB wegen verspäteter Rückgabe der Mietfläche an den Eigentümer und Hauptvermieter bezieht sich auch für den Bereich der Geschäftsraummiete der Schadensersatzanspruch auf das gesamte Mietobjekt, wenn eine von einem Untermieter genutzte Teilfläche nicht zur Vermietung zur Verfügung stand und eine Vermietung der restlichen Flächen ohne die vom Untermieter genutzten Teilflächen nicht möglich war (Anschluss an BGH, Urteil vom 31.01.2001 - XII ZR 221/98, IBRRS 2006, 2671 = IMRRS 2006, 1805 = NJOZ 2001, 282, 286 unter dd).*)

2. Bei der Entscheidung, ob eine isolierte Vermietung der vom Untermieter nicht genutzten Teilflächen des Mietobjekts nicht möglich war, geht es um die Höhe des entstandenen Schadens, so dass das Gericht gem. § 287 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat.*)

3. Für den Schadensersatzanspruch des Eigentümers und Hauptvermieters gegen den Untermieter wegen Vorenthaltung kann zur Schadensermittlung auf den ortsüblichen Mietzins zurückgegriffen werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 31.01.2001 - XII ZR 221/98, IBRRS 2006, 2671 = IMRRS 2006, 1805 = NJOZ 2001, 282, 286 unter ee). Der ortsübliche Mietzins beinhaltet dabei in dem Umfang, in dem verbrauchsunabhängige Nebenkosten ortsüblich als Teil des Mietzinses mit vereinbart werden, auch diese Nebenkosten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind nur zu berücksichtigen, wenn der Vermieter sie konkret darlegt. Vor Ablauf einer angemessenen Frist, die regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums endet, ist der Untermieter aber zur Leistung von Schadensersatz einschließlich der Vorauszahlungen für verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten verpflichtet und hat dann nach Abrechnungsreife ggf. einen bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch gegen den Eigentümer und Hauptvermieter.*)

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Online seit 4. Oktober

IMRRS 2024, 1224
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wer kann nach Beendigung einer GbR kündigen?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2024 - 5 U 166/23

1. Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt zur Beendigung der GbR, da diese stets das Vorhandensein von mindestens zwei Gesellschaftern verlangt.

2. Der Übernehmende wird unmittelbar Vertragspartei der der GbR zugeordneten Rechtsverhältnisse und damit Schuldner der Gesellschaftsgläubiger.

3. Dementsprechend kann der allein verbliebene ehemalige Gesellschafter der GbR einen Mietvertrag allein kündigen.

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