Immobilien- und Mietrecht.
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 4. Juni
IMRRS 2024, 0652![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/imr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
AG Köpenick, Urteil vom 29.04.2024 - 5 C 126/23
1. Eine Erhöhung über den Mittelwert ist zulässig, wenn den Wohnwert erhöhende Merkmale vorliegen, wobei für jede im Berliner Mietspiegel aufgeführte Merkmalgruppe mit überwiegend positiven Merkmalen 20 Prozent der Differenz zum Spannenwert hinzugerechnet, für jede mit überwiegend negativen Merkmalen 20 Prozent abgezogen werden.
2. Entscheidend ist der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0737
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Bremen, Beschluss vom 08.02.2024 - 8 T 322/23
Jede Eigentümer hat einen Individualanspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung, der sich allein gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richtet, nicht aber gegen den Verwalter.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0732
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
AG Solingen, Beschluss vom 12.04.2024 - 37 F 20/24
1. Wird ein Bewohner vom Nachbarn geschlagen und bedroht, weil er ständig die Fenster im Treppenhaus zum Lüften öffnet, kann der Bewohner per einstweiliger Verfügung eine Abstandsverfügung erwirken.
2. Der Umstand, dass der Bewohner durch sein eigenes Verhalten - nämlich das andauernde Lüften - den Hausfrieden erheblich stört und zur Eskalation der Situation maßgeblich beigetragen hat, lässt die Widerrechtlichkeit des Verhaltens des Nachbarn nicht entfallen.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0739
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BFH, Beschluss vom 17.04.2024 - X B 68/23
1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Termins zu warten.*)
2. Unterläuft der Geschäftsstelle des Gerichts bei der Weiterleitung einer telefonischen Benachrichtigung über eine solche Verzögerung ein Fehler, ist dieser dem Gericht zuzurechnen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0733
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
KG, Beschluss vom 06.03.2024 - 10 W 28/24
1. Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet ihren Anspruch auf Vorschuss gegen einen Wohnungseigentümer erfahrungsgemäß, wenn auch nicht zwingend, jährlich neu.
2. Eine Fortgeltungsklausel, die im Einzelfall zu einer längeren Zeitdauer führt, ändert an diesem bundesweiten Erfahrungssatz nichts.
3. Der Gebührenstreitwert bei einer Klage auf künftiges Hausgeld ist deshalb gem. § 3 ZPO (und nicht nach § 9 ZPO) zu ermitteln.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
Online seit 3. Juni
IMRRS 2024, 0730![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/imr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - Rs. C-400/22
1. Art. 8 Abs. 2 Richtlinie 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass im Fall von über Webseiten geschlossenen Fernabsatzverträgen die dem Unternehmer obliegende Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich mit einer Zahlungsverpflichtung einverstanden ist, auch dann Anwendung findet, wenn der Verbraucher erst nach der Erfüllung einer weiteren Bedingung verpflichtet ist, dem Unternehmer die entgeltliche Gegenleistung zu zahlen.*)
2. Wenn der Unternehmer seine Informationspflicht nicht beachtet hat, ist der Verbraucher an die Bestellung nicht gebunden. Den Verbraucher hindert allerdings nichts daran, seine Bestellung zu bestätigen.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0731
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/imr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
LG München I, Urteil vom 13.12.2023 - 29 O 1152/23
1. Auf die zeitlich begrenzte Überlassung von Standardsoftware und Einräumung von Nutzungsrechten kann Mietvertragsrecht anzuwenden sein, wenn die vereinbarte Pflege der Software von untergeordneter Bedeutung ist.
2. Ein Mangel einer Virenschutzsoftware i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nicht vor, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung in Bezug auf die Nutzung dieser Software ausgesprochen hat, weil die Software für Spionageaktivitäten missbraucht werden könnte.
3. Wird die Nutzung einer gemieteten Software durch den Mieter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Sanktionen (hier gegen Russland) erschwert, stellt dies keinen Mangel der Mietsache dar.
4. Ist die Nutzung einer mietvertraglich überlassenen Software aufgrund von Sanktionen rechtlich nicht mehr zulässig, kann dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zur Verpflichtung zu einer teilweisen Rückzahlung gezahlter Miete führen.
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2023, 1617
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2023 - Vf. 6-VII-22
1. Zur aufgrund der Autonomie des Parlaments eingeschränkten verfassungsrechtlichen Überprüfung des einem Gesetzesbeschluss vorausgehenden parlamentarischen Beratungsverfahrens.*)
2. Die Regelung zum Einsatz und Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gem. Art. 46 Abs. 4 BayBO ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Sie verletzt insbesondere weder das Eigentumsgrundrecht (Art. 103 BV) noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV).*)
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)
IMRRS 2024, 0728
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZB 88/21
Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu den Gerichtsakten gegeben werden. Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form - geführt werden, die Vorlage von Kopien oder ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügen nicht.*)
![Dokument öffnen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0la.gif)