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Derzeit 48.894 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilien 122 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 55 Urteile neu eingestellt.

Über 18.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Immobilienrecht

11 Urteile - (55 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit heute

IMRRS 2024, 1404
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein Aufwendungsersatz für anteilige Bürokosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2024 - 19 U 134/23

Die Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung von Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber für den Fall der Aufgabe seiner Verkaufsabsicht in AGB des Maklers ist unwirksam, soweit dadurch nicht nur eine Ersatzpflicht für die konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags verursachten Kosten begründet wird, sondern auch die Verpflichtung zur Zahlung von Gemeinkosten (hier: anteiliger Bürokosten).*)

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IMRRS 2024, 1389
Beitrag in Kürze
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufnahme einer Öffnungsklausel in GO bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

KG, Beschluss vom 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23

1. Die - nachträgliche - Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer, mit der dem Eigentümer eines bestimmten Teileigentums dessen Umwandlung in Wohnungseigentum ermöglicht werden soll, bedarf zur Eintragung in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher der Zustimmung aller Miteigentümer.*)

2. Ein mit demselben Ziel gefasster Mehrheitsbeschluss kann nur in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen werden, wenn hierfür wiederum bereits eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung besteht.*)

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Online seit 7. November

IMRRS 2024, 1362
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verstoß gegen § 656d BGB führt nur zur Teilnichtigkeit der Abwälzungsvereinbarung

OLG Köln, Urteil vom 27.06.2024 - 24 U 132/23

1. Anders als § 656c BGB kommt § 656d BGB zur Anwendung, wenn lediglich eine Partei des Kaufvertrags einen Maklervertrag abgeschlossen hat. § 656d BGB kommt zur Anwendung, wenn es um die Überwälzung einer bestehenden Provisionspflicht von einer Partei des Hauptvertrags auf die andere geht.

2. Die Norm erfasst alle Vereinbarungen der Parteien eines Kaufvertrags untereinander, aus denen sich ein unmittelbarer oder mittelbarer Anspruch des Maklers ergibt (zum Beispiel Vertrag zu Gunsten Dritter, Erfüllungsübernahme, Freistellung), aber auch Vereinbarungen des Maklers mit der Partei, die nicht sein Vertragspartner ist.

3. Ein Verstoß gegen § 656d BGB führt nicht zu einer Gesamtnichtigkeit der getroffenen Abwälzungsvereinbarung. Vielmehr ist die Vereinbarung nur insoweit nichtig, als sie tatsächlich gegen das gesetzliche Verbot verstößt, mithin nur hinsichtlich des den hälftigen Betrag überschießenden Teils.

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Online seit 6. November

IMRRS 2024, 1358
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Frühzeitigen Widerspruch gegen Preiserhöhung besser bekräftigen!

BGH, Urteil vom 25.09.2024 - VIII ZR 20/22

Zur Fortentwicklung der Dreijahreslösung bei Fernwärmelieferungsverhältnissen im Falle eines vom Kunden frühzeitig - erfolglos - erhobenen, aber langjährig nicht weiter verfolgten Widerspruchs gegen Preiserhöhungen (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 165/21, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

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IMRRS 2024, 1355
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Ein- oder Zweifamilienhaus?

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2024 - 24 U 32/24

1. Für die Entscheidung der Frage, ob das zum Verkauf angebotene Objekt als Ein- oder Zweifamilienhaus anzusehen ist, ist entweder der Erwerbszweck oder aber eine „objektive Betrachtungsweise ex ante“ maßgebend.

2. Das Vorhandensein einer Einliegerwohnung steht der rechtlichen Einordnung als Einfamilienhaus nicht entgegen.

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IMRRS 2024, 1352
ProzessualesProzessuales
Welchen Beweiswert hat eine Quittung?

OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 4 U 54/23

1. Verpflichtet sich eine Partei wirksam zur Klagerücknahme, kommt sie aber der Verpflichtung nicht nach, kann ihr dies vom Prozessgegner mit der Folge entgegengehalten werden, dass die Fortsetzung des Prozesses unzulässig wird.

2. Ein Dritter (hier: Vertragsgegner) kann sich auf die Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht dann nicht berufen, wenn der Vertreter bewusst zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Dritten schuldhafterweise nicht bekannt geworden ist.

3. Eine Quittung erbringt einen vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltene Erklärung von dem Unterzeichner abgegeben worden ist, nicht aber für den Inhalt der Erklärung, also die Erfüllung der Verbindlichkeit; insoweit unterliegt sie der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie enthält ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs, ein Zeugnis des Gläubigers "gegen sich selbst", und dementsprechend in der Regel auch ein Indiz für die Leistung (Erfüllung) des Schuldners.

4. Dieser eingeschränkte "Beweiswert" einer Quittung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttert wird; ein voller "Gegenbeweis" im Sinne des Nachweises der inhaltlichen Unwahrheit der Quittung ist nicht nötig, wobei es tragfähiger Anhaltspunkte bedarf, die den Verdacht der inhaltlichen Unrichtigkeit der Quittung ernstlich nahelegen.

5. Die Nichterteilung einer den Anforderungen des § 14 Abs. 1 UStG entsprechenden Rechnung begründet ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, das lediglich ex nunc wirkt und die Verzugswirkungen nicht rückwirkend entfallen lässt. Vielmehr kann dieses einen Verzugseintritt nur verhindern, wenn es vor oder bei Fälligkeit der Forderung ausgeübt wird.

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Online seit 31. Oktober

IMRRS 2024, 1334
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Instandhaltungs-Pflichtverletzung des Erbbauberechtigten: Wann beginnt die Verjährung?

BGH, Urteil vom 27.09.2024 - V ZR 21/24

Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.*)

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IMRRS 2024, 1329
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wohnraumfotos im Online-Exposé als Datenschutz-Falle

LG Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024 - 3 O 300/23

1. Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner (Mieter) des Hauses.

2. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, so kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.

3. Lässt der Bewohner den Makler aber an einem abgesprochenen Termin herein, damit dieser Fotos machen kann, willigt der Bewohner stillschweigend in die Anfertigung und in die Verwendung der Bilder ein.

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Online seit 23. Oktober

IMRRS 2024, 1292
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Was ist ein "Einfamilienhaus"?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2024 - 7 U 243/22

Ein "Einfamilienhaus" i.S.v. § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB ist jedes Gebäude, das in erster Linie den Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Eine untergeordnete gewerbliche oder berufliche Nutzung (hier: 1/5 der Gesamtnutzfläche als Bürofläche) ist unschädlich.

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Online seit 16. Oktober

IMRRS 2024, 1269
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarhaus geht in Flammen auf: Haftet der Grundstückseigentümer oder sein Mieter?

OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2024 - 7 U 23/24

1. Besteht für einen Grundstückseigentümer keine tatsächliche Möglichkeit, das Übergreifen eines Brandes vom Nachbargrundstück zu verhindern, kommt grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 97/21, Rz. 23, IBRRS 2023, 1290 = IMRRS 2023, 0579 = NJW-RR 2023, 1252; BGH, IMR 2021, 163; IMR 2018, 163).*)

2. Richtiger Anspruchsgegner als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB ist dabei aber - wie hier - nicht immer der Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern unter Umständen auch ausschließlich der Grundstücksmieter (im Anschluss an BGH, IMR 2021, 163; IMR 2018, 163).*)

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IMRRS 2024, 1267
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerermäßigung für Heizungssanierung erst nach vollständiger Zahlung!

BFH, Urteil vom 13.08.2024 - IX R 31/23

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme i.S.d. § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.*)

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