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Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 43 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Prozessrecht

13 Urteile - (43 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit 20. Februar

IMRRS 2025, 0220
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit über Vertragsinhalt: Zeuge muss vernommen werden!

BGH, Beschluss vom 18.12.2024 - XII ZR 38/24

1. Bei der Auslegung einer mietvertraglichen Individualvereinbarung bildet zwar der Wortlaut im Mietvertrag den Ausgangspunkt. Jedoch geht der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 54/16, IBRRS 2017, 3711).

2. Legt das Gericht bei einem streitigen Vertragsinhalt nur den Wortlaut des Mietvertrags aus, obwohl eine ergänzende mündliche Absprache vorgetragen wird, verletzt es den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).

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IMRRS 2025, 0214
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Entnahme von zwei älteren Ahornbäumen: Streitwert?

LG München I, Beschluss vom 06.05.2024 - 36 T 3448/24

1. Maßgeblich für den Streitwert ist der Beschlussgegenstand, nicht die Art der Beschlussmängel.

2. Das Gesamtinteresse muss sich am wirtschaftlichen und/oder ideellen Interesse an der baulichen Veränderung (hier: Entnahme von zwei älteren Ahornbäumen) bemessen. Das Interesse ist nicht auf die Kosten der Fällung beschränkt. Das Erhaltungsinteresse ist gegebenenfalls zu schätzen.

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Online seit 17. Februar

IMRRS 2024, 0665
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein neues Gutachten bei Antrag auf Versagung des Zuschlags gem. § 74a ZVG

AG Heilbronn, Urteil vom 18.03.2024 - 3 K 55/22

Das Vollstreckungsgericht ist unter sachverständiger Unterstützung zur Festsetzung des Verkehrswerts nach § 74a ZVG berufen. Dabei kann das Vollstreckungsgericht von der Einholung eines (weiteren) Gutachtens absehen, wenn aus eigener Erkenntnis eine (Neu)Einschätzung über den Wert des Grundstücks vorgenommen werden kann.

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Online seit 14. Februar

IMRRS 2025, 0198
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
eEB nicht zurückgesendet: Urteil (trotzdem) zugestellt?

KG, Beschluss vom 24.01.2025 - 7 U 17/24

1. Allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, hindert eine Heilung des Zustellungsmangels nicht, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft anderweit festgestellt werden kann.

2. Es kann dahinstehen, ob der Rechtsanwalt entgegen gerichtlicher Anordnung das beA-Nachrichtenjournal trotz Besitzes desselben nicht vorgelegt hat oder ob die Nichtvorlage des Nachrichtenjournals auf mangelnder Archivierung beruht, denn beides wäre gleichermaßen nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung zu würdigen.

3. Auch bei fehlender Rücksendung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses kann nicht von einer Empfangsverweigerung ausgegangen werden, wenn die Gesamtumstände gleichwohl in die gegenteilige Richtung weisen und hinreichend zuverlässig auf die Empfangsbereitschaft des Adressaten schließen lassen.

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IMRRS 2025, 0199
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung mit Behinderungsschaden: Nebenintervention des Bauunternehmers zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2025 - 9 W 15/24

1. Rechnet die Beklagte gegen Vergütungsansprüche der Klägerin aus Ingenieursleistungen primär mit Schadensersatzansprüchen einer weiteren am Bauvorhaben beteiligten Firma auf und werden diese Ansprüche mit einem angeblich von der Klägerin verursachten Baustillstand begründet, hat die beteiligte Firma ein rechtliches Interesse i.S.v. § 66 Abs. 1 ZPO daran, dass die Beklagte in dem Rechtsstreit mit der Klägerin obsiegt und kann dieser beitreten.*)

2. Zum Streitwert der Beschwerde der Klägerin gegen die Zulassung einer solchen Nebenintervention durch Zwischenurteil.*)

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Online seit 6. Februar

IMRRS 2025, 0149
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt darf eine umgewandelte Datei nicht "blind" signieren!

BGH, Beschluss vom 17.12.2024 - II ZB 5/24

Eine aus einem anderen Dateiformat in eine PDF-Datei umgewandelte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift ist durch den signierenden Rechtsanwalt vor der Übermittlung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs an das Gericht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach darauf zu überprüfen, ob ihr Inhalt dem Inhalt der Ausgangsdatei entspricht.*)

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IMRRS 2025, 0147
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Kläger greift nur die Kostenentscheidung des sBV an: Berufung unzulässig!

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2024 - 10 U 94/24

Beschränkt sich nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens die Berufung im Hauptsacheprozess auf die Feststellung, dass die Beklagte zur Beseitigung der im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel verpflichtet war und somit die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen hat, ist die Berufung unzulässig, weil sie sich inhaltlich nur gegen die Kostenentscheidung wendet.*)

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Online seit 4. Februar

IMRRS 2025, 0122
ProzessualesProzessuales
Vergleich geschlossen: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 27.01.2025 - 11 W 1371/24

1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens durch den Beklagten im Architektenhonorarprozess, den der Kläger schon mit einem vorgerichtlichen Privatgutachten begründet hat, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Es ist dann nicht Voraussetzung, dass zuvor ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt worden war.

2. Ein Privatgutachten muss nicht den Verlauf des Rechtsstreits beeinflusst haben, damit dessen Kosten erstattungsfähig sind.

3. Der Beklagte kann die Kosten des von ihm beauftragten Privatgutachten auch dann in der Kostenausgleichung geltend machen, wenn die Parteien sich verglichen haben, er sich aber im Vergleich nicht ausdrücklich ihre Geltendmachung vorbehalten hatte.

4. Der Stundensatz eines Honorarsachverständigen von 190 Euro netto ist nicht unverhältnismäßig, zumal bei erheblicher Klagesumme.

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Online seit 31. Januar

IMRRS 2025, 0083
SachverständigeSachverständige
"Rückgabe" des Gutachtenauftrags: Ordnungsgeld gegen Sachverständigen!

LG Osnabrück, Beschluss vom 07.01.2025 - 3 OH 90/23

Teilt der Sachverständige dem Gericht mit, ihm sei es "aus beruflichen Gründen" unmöglich, den Gutachtenauftrag auszuführen, kann gegen ihn ohne Weiteres Ordnungsgeld wegen unberechtigter Weigerung zur Erstattung des Gutachtens festgesetzt werden, wenn er diese beruflichen Gründe nicht spezifiziert hat sowie zwischen der Auftragsübermittlung an ihn und dem Eingang dieser Erklärung mehr als acht Monate verstrichen sind, binnen der er gegenüber dem Gericht Tätigkeiten in der Sache entfaltet hat.

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Online seit 29. Januar

IMRRS 2025, 0118
ProzessualesProzessuales
Berufung muss jede tragende Erwägung angreifen!

OLG München, Beschluss vom 12.01.2023 - 27 U 5299/22 Bau

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und muss sich mit den rechtlichen und tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

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Online seit 28. Januar

IMRRS 2025, 0103
SachverständigeSachverständige
Kosten für EGVP-Software sind übliche Gemeinkosten!

LSG Hessen, Beschluss vom 17.01.2025 - L 2 SF 45/24 K

1. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind übliche Gemeinkosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG.*)

2. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind keine besonderen Kosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG.*)

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IMRRS 2025, 0110
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
BRAK-Störungsmeldung ersetzt anwaltliche Glaubhaftmachung!

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 41/23

1. Hat ein Prozessbevollmächtigter wegen vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments die Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften veranlasst, ist er nicht gehalten, sich bis zur tatsächlichen Vornahme der Ersatzeinreichung weiter um eine elektronische Übermittlung des Dokuments zu bemühen.*)

2. Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs oder aus einer anderen zuverlässigen Quelle ergibt, dass der betreffende Empfangsserver nicht zu erreichen ist, und nicht angegeben ist, bis wann die Störung behoben sein wird.*)

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IMRRS 2025, 0092
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2024 - 5 W 647/24

Leistungsklagen, mit denen fällige Ansprüche verfolgt werden, sind grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses an einem Urteil zulässig. Nur wenn das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aus besonderen Gründen fehlt, ist eine solche Klage als unzulässig abzuweisen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06, Rz. 10, IMRRS 2007, 1222; Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 100/15, Rz. 13, IMRRS 2016, 1552).*)

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