LG Berlin II, Beschluss vom 20.06.2024 - 67 S 78/24
Wird durch Feststellungsurteil rechtskräftig festgestellt, dass der Mietzins "bis zum Ende der Baumaßnahmen um 20% gemindert ist", kann sich der Vermieter zur Verteidigung gegen eine im Nachgang erhobene Leistungsklage des Mieters nicht mit Erfolg darauf berufen, der Mietzins sei vor vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen überhaupt nicht oder in einem geringeren Umfang als in dem im Feststellungsurteil zuerkannten Umfang gemindert gewesen.*)
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