IBRRS 2024, 2050; IMRRS 2024, 0870; IVRRS 2024, 0355
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Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Rubrumsberichtigung!
OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2024 - 4 W 330/24
Gegen die Ablehnung einer Rubrumsberichtigung ist kein Rechtsmittel gegeben.*)
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