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Gesetze und Regelwerke zu Immobilien- und Mietrecht
Dieses Modul erlaubt Ihnen den Direktzugang zu Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien sowie Regelwerken zum Immobilien- und Mietrecht einschließlich Randgebieten.
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34 verfügbare Gesetze und Regelwerke, alphabetisch sortiert
Auf dieser Seite sehen Sie eine Auswahl von 34 Gesetzen, die für den Bereich Prozessuales besonders relevant sind. Klicken Sie hier, um alle 451 Gesetze zu sehen.A
AGGVG
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
B
BautechPrüfVO (außer Kraft)
Verordnung über anerkannte sachverständige Personen für bautechnische Prüfaufgaben
Außer Kraft getreten am 01.04.2006 (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung – PVO) vom 14.02.2006 (GVBl. Nr. 8, S. 79))
Außer Kraft getreten am 01.04.2006 (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung – PVO) vom 14.02.2006 (GVBl. Nr. 8, S. 79))
BayPrüfVBau
Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)
C
COVInsAG
COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz)
COVMG
Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
D
E
EuGVÜ
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
EuGVVO
Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
EWärmeG-BW
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg)
F
G
GüSchlG-NW
Gütestellen- und Schlichtungsgesetz (Gesetz über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung und die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen (Gütestellen- und Schlichtungsgesetz))
H
I
J
JVEG
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten)
K
L
R
S
SchlG-BW (außer Kraft)
Schlichtungsgesetz (Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung)
Außer Kraft getreten am 01.05.2013 aufgrund Gesetzes vom 16.04.2013(GBl. BW 13, S. 53)
Außer Kraft getreten am 01.05.2013 aufgrund Gesetzes vom 16.04.2013(GBl. BW 13, S. 53)
V
Verordnung (EG) Nr. 805/2004
VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
VO Gutachterausschüsse für Grundstückswerte HB
Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
VwV Sponsoring
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen)