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Deutschland
RDGEG - Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 (BGBl. I Nr. 64), in Kraft getreten am 16.03.2023. vom 30.11.-0001 mit Wirkung vom 16.03.2023