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Hessen
NachbG-HE - Hessisches Nachbarrechtsgesetz
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.12.2009 (GVBl. HE 09, S. 631) mit Wirkung vom 23.12.2009
Gliederung
ERSTER ABSCHNITT: Nachbarwand ( §§ 1 - 7 )
ZWEITER ABSCHNITT: Grenzwand ( §§ 8 - 10b )
DRITTER ABSCHNITT: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 11 - 13 )
VIERTER ABSCHNITT: Einfriedung ( §§ 14 - 19 )
FÜNFTER ABSCHNITT: Veränderung des Grundwasserspiegels ( § 20 )
SECHSTER ABSCHNITT: Wild abfließendes Wasser ( §§ 21 - 25 )
SIEBENTER ABSCHNITT: Dachtraufe ( §§ 26 - 27 )
ACHTER ABSCHNITT: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 28 - 29 )
NEUNTER ABSCHNITT: Duldung von Leitungen ( §§ 30 - 35 )
ZEHNTER ABSCHNITT: Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten ( §§ 36 - 37 )
ELFTER ABSCHNITT: Grenzabstände für Pflanzen ( §§ 38 - 44 )
ZWÖLFTER ABSCHNITT: Anwendungsbereich des Gesetzes ( § 45 )