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Baden-Württemberg

LPlG-BW - Landesplanungsgesetz

Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl. BW 09, S. 185) mit Wirkung vom 09.05.2009

LPlG-BW §


Gliederung

ERSTER TEIL: Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ( §§ 1 - 5 )

ZWEITER TEIL: Mittel der Raumordnung und Landesplanung ( §§ 6 - 29 )

1. ABSCHNITT: Entwicklungspläne ( §§ 6 - 10 )

2. ABSCHNITT: Regionalpläne ( §§ 11 - 13 )

3. ABSCHNITT: Umsetzung der Planung ( §§ 14 - 24 )

4. ABSCHNITT: Mitwirkung der Regionalverbände bei den Fachplanungen des Landes und bei den weisungsfreien Planungen der Gemeinden und Landkreise ( § 25 )

5. ABSCHNITT: Erfassung, Auswertung und Abstimmung raumbedeutsamer Sachverhalte ( §§ 26 - 29 )

DRITTER TEIL: Organisation der Raumordnung und Landesplanung ( §§ 30 - 45 )

1. ABSCHNITT: Raumordnungsbehörden; Landesplanungsbehörde ( § 30 )

2. ABSCHNITT: Regionalverbände ( §§ 31 - 45 )

VIERTER TEIL: Übergangs- und Schlussvorschriften ( §§ 46 - 54 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

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