Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Gesetzessuche
Volltext:

§ / Art.


Aktuell
 
 
Vermissen Sie ein bestimmtes Gesetz? Welches?
Schreiben Sie uns:
michael.mayer@imr-online.de

Niedersachsen

NRG-Nds - Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

In der Bekanntmachung vom 31.03.1967 (GVBl. Nds 67, S. 91) mit Wirkung vom 01.01.1968

NRG-Nds §


Gliederung

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )

Zweiter Abschnitt: Nachbarwand ( §§ 3 - 15 )

Dritter Abschnitt: Grenzwand ( §§ 16 - 22 )

Vierter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht ( §§ 23 - 25 )

Fünfter Abschnitt: Bodenerhöhungen ( § 26 )

Sechster Abschnitt: Einfriedung ( §§ 27 - 37 )

Siebenter Abschnitt: Wasserrechtliches Nachbarrecht ( §§ 38 - 44 )

Achter Abschnitt: Dachtraufe ( §§ 45 - 46 )

Neunter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 47 - 48 )

Zehnter Abschnitt: Höherführen von Schornsteinen ( § 49 )

Elfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen ( §§ 50 - 57 )

Zwölfter Abschnitt: Grenzabstände für Waldungen ( §§ 58 - 60 )

Dreizehnter Abschnitt: Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich ( §§ 61 - 62 )

Vierzehnter Abschnitt: Schlußbestimmungen ( §§ 63 - 66 )

Zurück zur Übersicht