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Berlin
MietenWoG Bln - Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
In der Bekanntmachung vom 11.02.2020 (GVBl. Bln 2020, S. 49) mit Wirkung vom 23.02.2020
Gliederung
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 2 )
Zweiter Abschnitt: Zulässige Miethöhe und Preiserhöhungsverbot ( §§ 3 - 8 )
Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften und Schlussbestimmungen ( §§ 9 - 11 )