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Baden-Württemberg
LFGG-BW - Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.04.2024 (GBl. S. 29) mit Wirkung vom 07.05.2024
Gliederung
1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 12 )
2. Abschnitt - Notariatsabwickler ( §§ 13 - 25 )
3. Abschnitt - Grundbuchsachen ( §§ 26 - 35a )
4. Abschnitt - ( )
5. Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen ( §§ 38 - 43 )
6. Abschnitt - Amtliche Gutachten über den Wert von Grundstücken ( §§ 44 - 45 )
7. Abschnitt - Überleitungs- und Ergänzungsvorschriften ( §§ 46 - 51 )
8. Abschnitt - Änderung und Neubekanntmachung des Landesjustizkostengesetzes ( §§ 52 - 53 )