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Deutschland
GPSG - Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes vom 07.03.2011 (BGBl. I S. 338) mit Wirkung vom 12.03.2011
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 3 )
Abschnitt 2: Inverkehrbringen und Kennzeichnen von Produkten ( §§ 4 - 7 )
Abschnitt 3: Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten ( §§ 8 - 10 )
Abschnitt 4: Besondere Vorschriften ( §§ 11 - 13 )
Abschnitt 5: Überwachungsbedürftige Anlagen ( §§ 14 - 18 )
Abschnitt 6: Straf- und Bußgeldvorschriften ( §§ 19 - 20 )
Abschnitt 7: Schlussvorschriften ( § 21 )