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Deutschland
EGGVG - Einführungsgesetz GVG
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024 (BGBl. I Nr. 234) mit Wirkung vom 17.07.2024
Gliederung
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 11 )
2. Abschnitt - Verfahrensüberschreitende Mitteilungen von Amts wegen ( §§ 12 - 22 )
3. Abschnitt - Anfechtung von Justizverwaltungsakten ( §§ 23 - 30a )
4. Abschnitt - Kontaktsperre ( §§ 31 - 38a )
5. Abschnitt - Insolvenzstatistik ( § 39 )
6. Abschnitt - Übergangsvorschriften ( § 43 )