Immobilien- und Mietrecht.
Deutschland
BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gliederung
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 3 )
Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen ( §§ 4 - 31l )
Erster Abschnitt - Genehmigungsbedürftige Anlagen ( §§ 4 - 21 )
Zweiter Abschnitt - Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ( §§ 22 - 25a )
Dritter Abschnitt - Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen ( §§ 26 - 31 )
Vierter Abschnitt - Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage ( §§ 31a - 31l )
Dritter Teil - Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ( §§ 32 - 37h )
Erster Abschnitt - Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen ( §§ 32 - 37 )
Zweiter Abschnitt - Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ( §§ 37a - 37h )
Vierter Teil - Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen ( §§ 38 - 43 )
Fünfter Teil - Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne ( §§ 44 - 47 )
Sechster Teil - Lärmminderungsplanung ( §§ 47a - 47f )
Siebenter Teil - Gemeinsame Vorschriften ( §§ 48 - 65 )
Achter Teil - Schlussvorschriften ( §§ 66 - 73 )
Anlage ( )