Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
Letzte 30 Tage: 25 Nachrichten
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(71 in Alle Sachgebiete)
Online seit 10. Januar
Soziale Vermieter: Eine pragmatische Förderpolitik ist das Gebot der Stunde
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Die Hamburger Grünen haben im Wahlkampf angekündigt, den sogenannten Drittelmix im Wohnungsbau zu verändern. Demnach sollen künftig bei jedem größeren Bauvorhaben mindestens 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein.
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Online seit 9. Januar
Schnee und Eis: Welche Pflichten haben Vermieter?
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Vermieter sollten bei winterlichem Wetter an ihre Räum- und Streupflicht denken. Oft übertragen sie diese auf Mieter oder Räumdienste. Dies befreit sie jedoch nicht von der gesamten Verantwortung.
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Online seit 8. Januar
BGH und BSB kritisieren Gebäudetyp-E-Gesetz
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Die deutliche Kritik des Bundesgerichtshofs (BGH) am "Gebäudetyp-E-Gesetz" unterstreicht die fundamentalen Schwächen des Vorhabens und bestätigt die Annahmen des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). In einer Stellungnahme für die Fachzeitschrift "Baurecht" machen die Richterinnen und Richter des 7. Zivilsenats unmissverständlich klar, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Form nicht geeignet ist, das Ziel eines einfacheren und kostengünstigeren Bauens zu erreichen.
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Online seit 7. Januar
Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland
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Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2023 in Deutschland durchschnittlich 2,51 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Damit stiegen die durchschnittlichen Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent, allein bei den Heiz- und Warmwasserkosten um 18 Prozent. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,15 Euro/qm/Monat betragen.
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Winter, Schnee und Eis: Wer muss räumen und streuen?
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Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen haben grundsätzlich die Gemeinden. In der Regel übertragen diese jedoch ihre Pflicht hinsichtlich der Bürgersteige vor Privatgrundstücken (und in einigen Orten auch von Teilen der öffentlichen Straßen) auf die Eigentümer der benachbarten Grundstücke. Dazu verwenden sie kommunale Satzungen. Die Grundstückseigentümer ihrerseits können per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht auf die Mieter ihrer Grundstücke oder Gebäude übertragen. Bei Privatwegen haben sich deren Eigentümer um das Räumen und Streuen zu kümmern. Diese Pflicht kann auch einem gewerblichen Winterdienst übertragen werden.
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