Nachrichten in allen Sachgebieten
Letzte 30 Tage: 48 Nachrichten
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Online seit 11. Dezember 2024
Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über anmeldebelastetes Grundstück
© Tommi - iStockphoto.com
Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.12.2024 entschieden.
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Wohnungen in Berlin wieder etwas teurer
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Die Preise für gebrauchte Eigentumswohnungen sind in Berlin im dritten Quartal 2024 um ein Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das hat eine Auswertung des Instituts empirica im Auftrag der LBS NordWest ergeben. Berlinweit liegt der mittlere Angebotspreis derzeit bei 5.333 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
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Online seit 10. Dezember 2024
Gemeinsame Pressemitteilung: Gefahrstoffverordnung - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest
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Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten
Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informieren über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte am Bau.
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Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten
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Eine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten.
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Online seit 9. Dezember 2024
Baukonjunktur 2024 / 2025: Nachfrage nach Bauleistungen bleibt hinter Investitionsbedarf zurück
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Umsatzrückgang von 4 % (real) für 2024 und von ca. 2,5 % für 2025 prognostiziert
"Die Bauwirtschaft steht weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Die Nachfrage nach Bauleistungen ist in den Hochbausparten schwach ausgeprägt. Dem Wohnungsbau fehlen weiter Impulse, die Konjunkturlage in der verarbeitenden Industrie drückt nun zunehmend auf den Wirtschaftshochbau. Die Konjunkturentwicklung im Bauhauptgewerbe bleibt zweigeteilt. Einer verfestigten Nachfrageschwäche im Wohnungsbau und Wirtschaftshochbau steht eine intakte Nachfrage im Wirtschaftstiefbau gegenüber. Treiber sind hier die Energie- und Mobilitätswende. Der Umsatz im Bauhauptgewerbe wird 2024 voraussichtlich knapp 160 Milliarden Euro erreichen. Dies entspricht einem nominalen Rückgang von 2 Prozent, unter Herausrechnung der Preisentwicklung von zwei Prozent, einem realen Minus von 4 Prozent.
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Wärmewende: Warum Fern- und Nahwärme sehr gute Optionen sind
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Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Fernwärme ist ein zentraler Baustein der Wärmewende, um unabhängig von Öl- und Erdgasimporten aus dem Ausland zu werden und um die Klimaziele zu erreichen, aber: "Gerade bei der Fernwärme gibt es eine Reihe von Irrtümern, Desinformation und Misinformation", hat VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing beobachtet. Das sei fatal, denn: "Wir wollen die Wärmenetze ausbauen, weil es für die Kunden und für das Klima das Beste ist." Liebing nennt Vorteile der Fern- und Nahwärme:
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Mieterbund, DGB und Städtetag fordern gemeinsam: Rettet die Mietpreisbremse - Verlängerung jetzt!
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Der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Städtetag haben heute gemeinsam die amtierende Bundesregierung und die Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern, wie es bislang geplant war. Passiert das nicht, laufen die Mietpreisbremsen in allen Bundesländern spätestens Ende 2025 aus. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Mietwohnungsmärkte in vielen Städten darf dieses Instrument gegen exzessive Mietsteigerungen aber nicht verlorengehen.
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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
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Vermieter können schnell in eine Situation kommen, in der sie ihre Immobilie selbst zum Wohnen brauchen. Denn: Auch bei einem Immobilieneigentümer ändern sich vielleicht die Lebensumstände. Nicht jeder, dem eine Wohnung oder ein Haus gehört, ist automatisch reich und finanziell sorgenfrei. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung geschaffen. Sie ist einer der gesetzlich anerkannten Gründe, aus denen der Vermieter einen Mietvertrag kündigen darf. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ist sie unzulässig, kann sie Schadensersatzforderungen des Mieters auslösen.
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