Nachrichten zum Wohnungseigentum
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Online seit 8. November
Gebäudetyp-E-Gesetz verfehlt das angestrebte Ziel
Die Gesetzesänderung macht das Bauen noch komplizierter und schafft neue Rechtsunsicherheit
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses vom 06.11.2024 zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigt sich die Bauwirtschaft Baden-Württemberg enttäuscht über die erreichten Ergebnisse. "Unser Fazit zur Neuregelung lautet: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das Bauen zu erleichtern. Doch das neue Gesetz verfehlt das erklärte Ziel bei weitem. Aus unserer Sicht macht die Novelle das Bauen noch komplizierter und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit", erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Möller.
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Online seit 7. Oktober
Anhörung im Bundestag zu Neuer Wohngemeinnützigkeit
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Mieterbund fordert mehr Anreize für gemeinnützigen Wohnungsbau
Im Rahmen der Anhörung zum Jahressteuergesetz hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heute (07.10.2024) mit der geplanten Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit befasst. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, fordert aber mehr Anreize für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen. "Für den Erfolg einer neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es zwingend Investitionszuschüsse, umfangreiche Steuerbefreiungen und die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben. Der Bund muss in dieser Legislatur dafür mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr bereitstellten. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen am Immobilienmarkt auf 30 Prozent erhöht werden", so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz.
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Online seit 30. September
Bundesrat ermöglicht virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und erleichtert Nutzung von Steckersolargeräten
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Der Bundesrat hat am 27.09.2024 einer wichtigen Gesetzesänderung zugestimmt, die weitreichende Neuerungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und in der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Folge hat. Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen wird die Möglichkeit geschaffen, diese künftig rein virtuell durchzuführen - eine Maßnahme, die sowohl Zeit als auch Kosten spart und den Fachkräftemangel im Blick hat. Weiterhin werden der Einsatz von Steckersolargeräten und die Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erleichtert.
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Online seit 21. August
Faire und bezahlbare Fernwärme muss Grundvoraussetzung bei der Reform der Fernwärmeverordnung sein
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Mieterbund fordert verbesserte Regeln und unabhängige Preiskontrolle
Die Reform der Fernwärmeverordnung enthält zwar deutlich verbesserte Transparenzvorgaben und stärkt die Rechte von direkten Kundinnen und Kunden, wird aber der besonderen Situation von Mietenden bei der Fernwärmeversorgung nicht gerecht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert Anpassungen, um Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Heizkosten zu schützen:
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Bauvorschriften radikal vereinfachen
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Schaffung von Wohnraum muss überragendes öffentliches Interesse werden
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung hat das Bundesbauministerium neue Regelungen zur Verbändeanhörung vorgelegt, mit deren Hilfe es gelingen soll, mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft kritisiert, dass der Entwurf weit hinter dem Machbaren und Notwendigen zurückbleibt. Die Zeit bis zur Entscheidung im Bundeskabinett Anfang September sollte genutzt werden, um dringend notwendige Verbesserungen an dem Entwurf vorzunehmen.
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Online seit Juli
Die virtuelle Eigentümerversammlung kommt
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Der Bundestag macht den Weg frei für einen zeitnahen und verbesserten Meinungsaustausch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die zunehmend Entscheidungen treffen müssen, bei denen eine jährliche Präsenzversammlung nicht mehr ausreichen wird. Neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung wird die virtuelle Versammlung damit eine weitere Versammlungsoption.
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Gebäudetyp-E: BMJ schlägt Änderung des Bauvertragsrechts vor
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Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 11.07.2024 erste Vorschläge geteilt zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden. Gleiches gilt für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden.
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Soziale Vermieter zum Gesetzentwurf für einfaches Bauen
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Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister MarcoBuschmann (FDP) jetzt zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt hat. Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes - also etwa Brandschutz oder Statik - irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.
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Regelungen zu Eigentümerversammlungen und Balkonkraftwerken
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Wohnungseigentümerversammlungen sollen künftig auch virtuell abgehalten werden können. Außerdem soll die Nutzung von Steckersolaranlagen, so genannten Balkonkraftwerken, für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert und einheitlich geregelt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines "Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (20/9890) vor, den der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen angenommen hat. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.
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Online seit Juni
Verabschiedung der neuen Landesbauordnung: Ein Meilenstein für mehr bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen
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Der vdw Niedersachsen Bremen begrüßt die Verabschiedung der novellierten Landesbauordnung, die am heutigen Montag, 17. Juni 2024, im niedersächsischen Landtag beschlossen wurde. Nach einer intensiven Phase der Überarbeitung und umfangreichen Konsultationen mit allen wichtigen Akteuren markiert diese Novellierung einen bedeutenden Fortschritt für den Wohnungsbau im Land. Die neue Bauordnung ist ein modernes und zukunftsweisendes Regelwerk.
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Online seit März
Bauwirtschaft begrüßt Ja zum Wachstumschancengesetz
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Positives Signal, das einhergehen muss mit weiteren Maßnahmen
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz und damit der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude zugestimmt. "Wir begrüßen die Zustimmung und danken auch der Landesregierung, die sich dafür eingesetzt hat", sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden.
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Online seit Februar
Streit um virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
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Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montagabend deutlich. Ein dabei diskutierter Gesetzentwurf "zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (20/9880) sieht diese Regelung vor.
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Online seit 2023
Wärmedämmung: Droht Enteignung durch EU-Zwangssanierung?
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Immer wieder liest man über einen kommenden Sanierungszwang und mögliche Enteignungen nicht ausreichend gedämmter Häuser ab 2030 durch das EU-Maßnahmenpaket "Fit for 55". Nun gibt es neue Entwicklungen.
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Austausch von Öl- und Gasheizungen: Was gilt konkret ab 2024?
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Das Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen rückt näher: Der Bundestag hat am 8.9.2023 das sogenannte Heizungsgesetz, korrekter die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, beschlossen. Ende September 2023 hat es auch den Bundesrat passiert. Damit tritt es zum 1.1.2024 in Kraft. Die Folge: Der Einbau neuer 100-prozentiger Öl- und Gasheizungen wird unzulässig werden. Letzte Änderungen am Gesetz haben den Zeitplan jedoch nach hinten geschoben. Die Hauptalternative sind Wärmepumpen. Allerdings ist eine Wärmepumpenheizung deutlich teurer als eine der bisherigen Öl- und Gasheizungen. Für finanzschwächere Hauseigentümer könnte die Umstellung finanziell schwierig werden. Immerhin sind auch neue Förderungen geplant.
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Ab 1. Januar müssen Wärmepumpen & Co. aus dem Netz steuerbar sein
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Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wallboxen, Wärmepumpen oder auch Speicher künftig aus dem Netz steuerbar sein müssen und dass deren Leistung reduziert werden kann. Das hat Folgen für e-handwerkliche Betriebe und deren Kunden als Betreiber solcher SteuVE. Ein Erfolg des ZVEH: Vertragsstrafen wurden gestrichen. In Planung ist zudem ein gemeinsamer Leitfaden von ZVEH und BDEW.
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Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie: Ein großer Schritt in die richtige Richtung - auf eine bezahlbare weitere Umsetzung kommt es an
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Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben einen Kompromiss in den Verhandlungen über die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gefunden. Statt Mindestenergieeffizienzstandards, die zu einer gebäudespezifischen Sanierungspflicht geführt hätten, sind nun verpflichtende Primärenergieeinsparungen für die Mitgliedstaaten über deren gesamten Gebäudebestand vorgesehen. Das ist ein guter Weg.
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Bundestag verabschiedet Wärmeplanungsgesetz und verlängert Gas- und Strompreisbremsen
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Der Bundestag arbeitete am 16. und 17.11.2023 ein umfangreiches Programm ab. Unter anderem beschloss er das Wärmeplanungsgesetz und verlängerte die Gas- und Strompreisbremsen.
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BVMB für "Regelungen mit Augenmaß" bei der EU
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Verband sieht neue Unsicherheiten auf Bauherren zukommen
Das umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat nach entsprechender Intervention der Oppositionsparteien und einem Aufschrei zahlreicher Verbände noch einmal die Kurve gekriegt und ist mit entsprechenden Entschärfungen beschlossen worden. Vonseiten der EU sorgt die Gebäuderichtlinie allerdings dafür, dass weiter Dynamik in dem Thema ist. Es geht nämlich auch hier um Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, die laut einer Schätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund mehr als sieben Millionen Eigenheime betreffen könnte.
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EU-Gebäuderichtlinie: Jetzt geht es an das Eingemachte
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Die EU-Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit in dem sogenannten Trilog. Unter der Moderation der EU-Kommission versuchen das EU-Parlament und der EU-Rat, sich auf einen abschließenden Text der Gebäuderichtlinie zu einigen. Voraussichtlich am 12. Oktober 2023 wird auf höherer Ebene das erste Mal über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen an Bestandsgebäude beraten, welche in einem Sanierungszwang der am schlechtesten beschaffenen Bestandsgebäuden münden wird. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen, wobei die Klassen noch definiert werden müssen. Dazu Dirk Wohltorf, Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer:
Verbot von Öl- und Gasheizungen - was ist entschieden?
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Das Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen rückt näher: Der Bundestag hat am 8.9.2023 das sogenannte Heizungsgesetz, korrekter die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, beschlossen. Ende September 2023 hat es auch den Bundesrat passiert. Damit tritt es zum 1.1.2024 in Kraft. Die Folge: Der Einbau neuer 100-prozentiger Öl- und Gasheizungen wird unzulässig werden. Letzte Änderungen am Gesetz haben den Zeitplan jedoch nach hinten geschoben.
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