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Nachrichten zum Wohnungseigentum
Zeige Nachrichten 141 bis 160 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 164 - (1322 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2010
Kein Zwang zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden
Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 16.06.2010 seine Beratungen zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kompromissvorschläge erarbeiten soll. Am 5. Juli 2010 um 18 Uhr kommt der Vermittlungsausschuss erneut zusammen, um die Verhandlungen fortzusetzen.
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Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein
Der Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich seit Jahren gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und anderen Verbraucherverbänden für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein. Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligter, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte. Die Schaffung eines Bauvertragsrechts berührt Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbau, bei der Modernisierung und Sanierung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2010
2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006. Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
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Online seit 2009
Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Im Bundestag notiert: Reform des Wohneigentumsrechts
Eineinhalb Jahre nach der Reform des Wohneigentumsrechts ist es nach Ansicht der FDP-Fraktion Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Liberalen möchten in einer Kleinen Anfrage (16/11463) deshalb unter anderem wissen, wie sich Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften darstellt und ob sich gesetzlicher Nachbesserungsbedarf ergibt.(Quelle: Bundestag)
Online seit 2007
Fensterindustrie: "Neue Verordnung noch nicht das Ende der Energiesparwelle"
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach müssen Hauseigentümer stufenweise ab dem 1. Juli 2008 ihren Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dazu erklärt der Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Ulrich Tschorn: "Die neue Verordnung ist noch längst nicht das Ende der Energiesparwelle. Hauseigentümer sollten sich darauf vorbereiten, dass in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand notwendig sein werden."
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Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
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Tiefensee: Gebäudeenergieausweis wird Erfolgsmodell am Immobilienmarkt
Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude
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VPB begrüßt neues Wohnungseigentumsgesetz: Ende des Sanierungsstaus in Eigentumsanlagen
"Endlich ist Schluss mit dem Sanierungsstau in zahlreichen Eigentumswohnungsanlagen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli ändert sich einiges zum Besseren", begrüßt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) die Verordnungsnovelle. "Wichtige Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls für den barrierefreien Zugang, oder die Installation eines umweltfreundlichen Gasbrenners, sind jetzt einfacher möglich als bisher."
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ARGE Baurecht: Neues Wohnungseigentumsgesetz stärkt Eigentümer
Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 1. Juli in Kraft. „Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“, lobt Rechtsanwalt Peter Oppler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Vergangenheit mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Ohne Einstimmigkeit konnten wichtige Bauarbeiten nicht vergeben werden. Das hat in vielen Eigentümergemeinschaften zu enormen Modernisierungsstaus geführt. Damit ist nun Schluss. Ab sofort müssen Eigentümergemeinschaften Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung nicht mehr einstimmig beschließen, erläutert die ARGE Baurecht, es reicht die einfache Mehrheit.
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WEG-Novelle tritt zum 01.07.2007 in Kraft
Am 30.03.2007 wurde das „Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt ( S. 370) veröffentlicht, damit kann die WEG-Novelle erwartungsgemäß am 01.07.2007 in Kraft treten.
Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft
Am 30.03.2007 wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle tritt damit zum 1. Juli 2007 in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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GdW begrüßt Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Neues Recht gibt Wohnungseigentümergemeinschaften ab 1. Juli 2007 mehr Rechtssicherheit und vereinfacht die Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen.Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2007 der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zugestimmt. Nach Einschätzung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ergeben sich für Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem neuen Recht eine ganz Reihe von Verbesserungen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Haus & Grund: Mehr Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer - Bundesrat verabschiedet Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit dieser Novelle wird die bisherige Rechtsunsicherheit unter Wohnungseigentümern und Verwaltern weitestgehend beseitigt“, unterstrich Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.
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Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen künftig nicht mehr einstimmig über Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beschließen. Wie das Bundesjustizministerium meldet, segnete der Bundesrat am 16.02.2007 eine entsprechende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab. Darüber hinaus bringt die Reform weitere grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer.
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Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt
Das neue Wohnungseigentumsgesetz wird künftig auch die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. „In Zukunft werden verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer möglich sein", informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.
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Online seit 2006
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer
Bundestag beschließt Änderungen des WohnungseigentumsgesetzesDie Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die am 14. Dezember 2006 vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit diesen Änderungen ist der Gesetzgeber den Forderungen der Wohnungswirtschaft gefolgt, die bislang herrschende Rechtsunsicherheit durch klare gesetzliche Regelungen weitestgehend zu beseitigen“, unterstrich der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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