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VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen

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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus

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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.
Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?

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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.
Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.
Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.

Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!

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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde

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Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.

Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen

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Bundestag verabschiedet neues Bauvertragsrecht

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Der Bundestag hat in der Nacht vom 09. auf den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.

Endlich mehr Rechte für private Bauherren / Haus & Grund begrüßt neues Bauvertragsrecht

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Nur was tatsächlich verbraucht wird, kann eingespart werden

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Als "verpasste Chance" bezeichnete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke gestern in Berlin den Entwurf des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes. In diesem Gesetz sollen die bereits geltenden energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst werden. Danach will die Bundesregierung weiterhin am Energiebedarfsausweis für Wohngebäude festhalten.

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Baugewerbe fordert Verzicht auf gesetzliches Bauvertragsrecht

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"Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zurückzustellen, um so die im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele eines verbesserten Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer Regelung zu den Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können."

Bauindustrie fordert Klarheit für Bauverträge

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Baugewerbe fordert Korrektur bei Wohnimmobilien-Kreditrichtline

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