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Neuregelungen zum Februar 2017

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Bundesregierung plant Novelle des Raumordnungsgesetzes

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IVD nimmt Bundesminister Maas und Gabriel beim Wort

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"Wir nehmen Sie beim Wort." So kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die jüngsten Äußerungen der Bundesminister Heiko Maas und Sigmar Gabriel. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich gegenüber der Presse gegen ein Bestellerprinzip beim Kauf von Immobilien ausgesprochen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie will sich nach seinem Papier "Gemeinsam für die Zukunft des Bauens" für die Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum einsetzen und die Erwerbsnebenkosten senken.

SPD und Grüne für ein soziales und gerechteres Mietrecht

Lukas Siebenkotten
"Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für ein soziales und gerechteres Mietrecht in Deutschland ein. Sie greifen zahlreiche Forderungen und Vorschläge des Deutschen Mieterbundes auf und beziehen im Wahljahr 2017 damit eindeutig Position", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion "Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken" auf ihrer Jahresauftakt-Klausurtagung und den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/10810) "Zusammenhalt stärken - Mietrecht reformieren".
BID warnt vor Änderungen im Mietrecht: "SPD setzt aufs falsche Pferd"

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SPD will Mieterrechte stärken

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"Wir begrüßen die Pläne der SPD, die Rechte der Mieter in Deutschland zu stärken. Wichtig ist, dass die bestehende Regelung zur Mietpreisbremse nachgebessert und die Vorschläge zu einer zweiten Mietrechtsnovelle von Bundesjustizminister Heiko Maas umgesetzt werden müssen. Positiv ist auch, dass der Kündigungstatbestand 'Eigenbedarf' konkretisiert und eingeschränkt werden soll", erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Klausursitzung des Vorstandes der SPD-Bundestagsfraktion.

Online seit 2016
Neue Regelungen ab Januar 2017

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Wohnungspolitische und mietrechtliche Zwischenbilanz nach drei Jahren Regierungsarbeit

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Baugesetzbuch-Novelle im Bundeskabinett

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"Die Baugesetzbuch-Novelle ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr und schnellerem Wohnungsbau in Deutschland", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Kabinettsberatungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt.

Neuregelungen zum November und Dezember 2016

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Insolvenz - Privilegien umstritten

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Bundesregierung stellt Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand

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BRAK begrüßt Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO überwiegend
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) befürwortet den Änderungsentwurf der Bundesregierung zu § 104 InsO (BT-Drs. 18/9983) überwiegend. Dies geht aus einer Stellungnahme vom November 2016 hervor. Handlungsbedarf sieht die BRAK aber im Bezug auf eine weitere Begrenzung des Anwendungsbereichs von § 104 InsO-E und der Konkretisierung oder Streichung der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 104 Abs. 4 InsO-E.

Baugewerbe fordert Verzicht auf gesetzliches Bauvertragsrecht

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"Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zurückzustellen, um so die im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele eines verbesserten Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer Regelung zu den Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können."

Bundesrat möchte Grundsteuer reformieren

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Makler nur noch mit Sachkundenachweis
Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (18/10190) weiter hervorgeht, sollen Wohnungseigentumsverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Bundeskabinett beschließt Entwurf für Hochwasserschutzgesetz II

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Kabinettsbeschluss zum Sachkundenachweis für Makler und Verwalter - IVD für längere Übergangsfrist

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Neuregelungen zum November 2016

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Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Makler und Verwalter mit wichtigen Änderungen

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