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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Änderungen bei der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht


Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe

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"Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Ausschuss billigt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

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Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden

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Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.

Zwei Jahre Mietpreisbremse - Ergebnis gleich null

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"Die Mietpreisbremse funktioniert nicht. Gutachten und die Erfahrungen der örtlichen Mietervereine belegen, die Auswirkungen der seit zwei Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung sind praktisch gleich null. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Ein Großteil der Vermieter hält sich nicht an die gesetzlichen Regelungen. Mieter können die komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen mit vielen Ausnahmetatbeständen kaum nutzen. Sie zahlen deshalb pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ein von Bündnis 90/Die Grünen jetzt veröffentlichtes Gutachten "Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse".

Neues Gesetz: Mehr Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

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Bundestag: Debatte über Mieterstrom

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Bundesrat will auch von Sportanlagen ausgehenden Kinderlärm privilegieren

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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Verschärfung der Mietpreisbremse soll von schlechter wohnungspolitischer Bilanz der Regierung ablenken

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Hendricks: "Tragfähige Lösung für Umgang mit Bauabfällen"

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Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.

VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!

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Politik muss sich jetzt final für Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter entscheiden

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Endlich Klarheit für Ferienwohnungen in Wohngebieten

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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde

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Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.

Mieterstrom: Mieter nicht benachteiligen

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Damit sollen Mieter, Selbstnutzer von Eigentumswohnungen und Betreiber von Kleingewerbe in Wohnhäusern bei der Nutzung von Mieterstrom finanziell unterstützt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Gleichstellung von Mietern und Hauseigentümern.

Finanzausschuss gibt grünes Licht für Maßnahmen gegen Immobilienkrise

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Finanzausschuss beschließt Maßnahmenbündel gegen Immobilienkrise

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