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Gesetzliche Ermächtigungen zur Energieeinsparung in Gebäuden schaffen
Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.
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Vorlagepflicht für Energieausweis beschließen
Mieterbund appelliert an Bundesrat„Der Stellenwert des Energieausweises muss deutlich erhöht werden. Dazu gehört, dass der Energieausweis zwingend allen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt und ihnen auf Wunsch eine Kopie ausgehändigt werden muss“, appellierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, an den Bundesrat, der heute unter anderem über die Energieeinsparverordnung entscheidet.
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Forderungssicherungsgesetz in der 847. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 19. September 2008, findet um 9.30 Uhr die 847. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist dann auch das Forderungssicherungsgesetz.
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Regierungspräsidium Gießen will Marburger Solarsatzung aufheben
Bis Ende August 2008 will das Regierungspräsidium Gießen die Solarsatzung der Stadt Marburg, Solaranlagen auf Dächern schrittweise zur Pflicht macht, aufheben.
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Bayern: Initiative zur Stabilisierung des Wohnungsbaus
Das Bundesland Bayern hat am 4.07.2008 eine Initiative zur Stabilisierung des Wohnungsbaus und zur steuerlichen Flankierung der Klimaschutzziele in den Bundesrat eingebracht. Mit der bayerischen Wohnungsbauinitiative soll der Neubau von Mietwohnungen durch Einführung einer degressiven Abschreibung von jährlich 4 % in den ersten acht Jahren stimuliert werden. Gelingt es, bei Bauvorhaben die Werte der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 % zu unterschreiten, sieht die Initiative sogar eine 8 %ige degressive AfA vor.(Quelle: LFW Baden-Württemberg)
Klares Ja zur HOAI - Große Mehrheit der Sachverständigen gegen Streichung der HOAI-Regelungen
Wegfall der HOAI führt zu QualitätsverlustDie HOAI-Novelle (Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) geht in die zweite Runde: Der überarbeitete Entwurf wird voraussichtlich noch im Spätsommer dieses Jahres vorgelegt werden. Der ursprüngliche Entwurf, der den Wegfall der verbindlichen HOAI-Regelungen für Gutachten und Wertermittlungen vorgesehen hatte, war nach einer Expertenanhörung vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie zurückgezogen worden.
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Eigenheimrentengesetz verabschiedet
Zur Zustimmung des Bundesrats zum Eigenheimrentengesetz erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder: „Mit der endgültigen Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes hat in der Politik die Erkenntnis gesiegt, dass das Wohneigentum ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge ist."
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Marburg verpflichtet Bauherren zum Einbau von Solaranlagen
Mit den Stimmen von SPD, Grüne/Bündnis 90 und Marburger Linke wurde am 20.6.2008 die Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen. Dem voran ging auch an diesem Abend eine intensive parlamentarische Diskussion, in der Befürworter und Gegner der Vorlage nochmals ihre Argumente darlegten. Mit der Satzung werden Bauherren und Hausbesitzer verpflichtet, Neubauten und größere Anbauten mit einer solarthermischen Anlage auszustatten. Am 01.10.2008 soll die Satzung in Kraft treten.
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Klimaschutz und Änderungen im Mietrecht gehören bei Wohnimmobilien untrennbar zusammen
Umlagefähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf die Miete verbessernDer Immobilienverband IVD begrüßt weite Teile des Klimaschutzpakets der Bundesregierung. Das gilt vor allem für die Regelung, nach der Mieter auch weiterhin nicht die Miete mindern können, wenn ihr Vermieter Auflagen der Energieeinsparverordnung nicht einhält. „Die jetzt verabschiedete Konzeption bringt zwar neue Belastungen mit sich, ein gewisses Augenmaß muss der Bundesregierung jedoch attestiert werden. Insbesondere Vermieter, die sich umfangreiche energetische Sanierungen nicht in vollem Umfang leisten können, wären von den zu erwartenden Mietabschlägen doppelt getroffen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. „Zum einen hätten Mietminderungen die häufig schon jetzt bestehende wirtschaftliche Unterdeckung vieler Vermieter von Mehrfamilienhäusern noch vergrößert. Zum anderen hätte dies die für derlei Sanierungsmaßnahmen benötigten Einnahmen zusätzlich beschnitten.“
BSI begrüßt Verzicht auf Kürzungsrecht für Mieter
Zweites Klimapaket erreicht Grenze der wirtschaftlichen Tragbarkeit„Mit der Verabschiedung des zweiten Klimapakets im Bundeskabinett sind weitgehend praxisgerechte und – im Gegensatz zum EEWärmeG – prinzipiell auch wirtschaftliche Lösungen gefunden worden“, begrüßte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Positiv werte die BSI vor allem den Verzicht auf Nachrüstverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, auf eine umfangreiche Erweiterung von Nachrüstpflichten in Mehrfamilienhäusern sowie auf ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten. Dies ermögliche weiterhin zielgerichtete Investitionen der Gebäudeeigentümer in den Klimaschutz.
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Eigenheimrentengesetz gegen das Votum der Linksfraktion angenommen
Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag die geplanten Verbesserungen bei der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in das Riester-Vorsorgesparen ("Wohnriester") befürwortet. Den gleichlautenden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (16/8869) sowie der Bundesregierung zum Eigenheimrentengesetz (16/9274, 16/9449) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu. Die Linksfraktion votierte gegen das Vorhaben, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestag will das Gesetz am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschieden.
Bundeskabinett beschließt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)
Das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Strategie für einen ehrgeizigen, aber auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutz festgelegt. Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet. Das Bundeskabinett hat gestern für die noch verbliebenen Vorhaben (sog. 2. Paket) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet.
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Bundesregierung: Riesenschritt für mehr Klimaschutz
Der Bundestag hat ein Klimaschutzpaket verabschiedet. Es sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mehr als zu verdoppeln. Damit setzte der Bundestag einen Teil des Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung um.Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sprach im Bundestag von einem "guten Tag" für die Energiewende in Deutschland und für den Klimaschutz. Deutschland habe bereits die Hälfte der geplanten Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 erreicht. Mit den Gesetzen, über die der Bundestag entscheide, würden weitere zehn Prozent für die "Energiewende" geschafft.
Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändertDie Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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Bauindustrie zum Eigenheimrentengesetz: Diskriminierung gegenüber andere Formen der privaten Altersvorsorge wird beseitigt
Zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig„Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage, das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altervorsorge zu integrieren, nunmehr umgesetzt werden soll.“ Mit diesen Worten kommentierte gestern in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zum Eigenheimrentengesetz. Dieser erscheine grundsätzlich geeignet, die Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Damit komme die Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der bauwirtschaftlichen Verbände nach.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."
844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Am 23.05.2008 kommt der Bundesrat zu seiner 844. Sitzung zusammen. Tagesordnungspunkte sollen voraussichtlich das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren, die Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben sowie der Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG) sein. Die endgültige Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 13.05.2008.(Quelle: Bundesrat)
Mieter sind keine „Hilfssheriffs“ der Klimabürokratie
BSI fordert Korrekturen bei der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV): Kürzungsrecht belastet Mieter und Vermieter„Ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten steht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der gestrigen (7. Mai 2008) Beratung zur Novelle der Heizkostenverordnung im Bauausschuss. Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält für Mieter ein Recht zur Kürzung von Heizkosten, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. Damit würde die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert. „Wenn eine solche Regelung in Kraft gesetzt werden sollte, wird die BSI prüfen, ob dies mit der Verfassung vereinbar ist“, unterstrich der BSI-Vorsitzende.
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Gutachten zur Erbschaftsteuerreform: Immobilienwirtschaft wird verfassungswidrig diskriminiert
Wohnungs- und Immobilienunternehmen von der erbschaftsteuerlichen Verschonung auszunehmen, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das geht aus einem gestern in Berlin vorgestellten Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Köln, hervor, das im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) erstellt wurde.
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Bundesrat beschließt besseren Kreditnehmerschutz
Der Bundesrat hat am 25.04.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem besseren Verbraucherschutz bei Veräußerung von Immobilienkrediten dient. Darlehensnehmer - insbesondere solche, die die Forderungen der Banken stets ordnungsgemäß bedient haben, sollen durch Änderungen des Grundschuldrechts vor unangemessenem Druck von Seiten der Kreditaufkäufer geschützt werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundstückseigentümer Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen ihm und dem ursprünglichen Gläubiger auch dem neuen Erwerber der Grundschuld dauerhaft entgegenhalten darf. Einen so genannten gutgläubigen einredefreien Erwerb soll es zukünftig nicht mehr geben.
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