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Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
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Kabinett billigt Gleichbehandlungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Sie setzen damit vier EU-Richtlinien um. Der Regierungsentwurf wurde in der Kabinettsitzung am 10. Mai 2006 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun zügig durchgeführt werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
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Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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DMB zur Beratung der Abrisskündigung heute im Bundesrat: Falsch und überflüssig wie ein Kropf
Der Gesetzentwurf zur Abrisskündigung vom 12. März 2004 (!), der am Freitag, dem 10. Februar 2006, im Bundesrat erneut beraten werden soll, ist „längst überholt, falsch und überflüssig wie ein Kropf“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „Es gibt keinen Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern’, dieser Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Februar-Ausgabe der MieterZeitung ist aus Mieterbund-Sicht nichts hinzuzufügen. Sie gilt auch für das Thema Abrisskündigung“, erklärte Rips.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
Morgen kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf dem Tagesprogramm steht unter anderen auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um den Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das BGB einzuführen.
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Antidiskriminierungsrichtlinie: Haus & Grund fordert 1:1-Umsetzung
Im Vorfeld der erneuten Beratungen im Bundestag über die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie am 20. Januar appelliert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund an die SPD-Fraktion, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Haus & Grund erwartet nach dem Regierungswechsel eine Einigung der großen Koalition auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie.
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Bündnis 90/Die Grünen bringen Anti-Diskriminierungs-Vorlage erneut ein
Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Anti-Diskriminierungs-Richtlinien (16/297) erneut in den Bundestag eingebracht. Er verfolgt das Ziel, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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Online seit 2005
Was planen die Parteien zur Wohnungs- und Mietenpolitik?
„Die Wohnungs- und Mietenpolitik betrifft praktisch alle Menschen in unserem Land“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „In erster Linie natürlich die rund 21 Millionen Mieterhaushalte, aber auch Millionen von Eigentümern und Vermietern. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl haben wir deshalb die im Bundestag vertretenen Parteien nach ihren Vorstellungen und Plänen für eine zukünftige Wohnungs- und Mietenpolitik befragt.“
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