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Nachrichten zum Immobilienrecht
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VgV kommt voran
Der Entwurf der Vergabeordnung wurde am 10. bzw. 11. März in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten. Das Plenum wird sich laut Tagesordnung am 26. März mit dem Entwurf beschäftigen.
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2010
2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006. Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
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Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten heute in Kraft
Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
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867. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, dem 5. März 2010, 09.30 Uhr findet die 867. Sitzung des Bundesrates statt. TOP ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Private Hauseigentümer für Klimapolitik mit Augenmaß: Haus & Grund fordert wirksame Anreize statt Zwang
Vernünftige Anreize für klima- und umweltgerechte Modernisierungen von Wohnungen forderte Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, auf einer Veranstaltung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund heute (20. Januar 2010) in Berlin. Der Staat solle auf den Zwang zu Investitionen in den Klimaschutz verzichten und stattdessen im Steuer- und Mietrecht wirksame Anreize für Immobilieneigentümer setzen. Kornemann zufolge lasse die finanzielle Lage vieler privater Eigentümer kostspielige Modernisierungen nicht zu. Ein gesetzlicher Zwang zur klima- und umweltgerechten Modernisierung verstieße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.
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BFW begrüßt Wachstumsbeschleunigungsgesetz
"Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Insbesondere die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke wird auch bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu Entlastungen und möglichen Neuinvestitionen führen", sagte Ira von Cölln, Steuerexpertin und designierte Bundesgeschäftsführerin des BFW heute in Berlin anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss. Gleichzeitig mahnte sie weitere Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform an: "Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten. Wir halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich und fordern ein Einlenken des Gesetzgebers."
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.(Quelle: Europäische Kommission)
Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen
Mieterbund begrüßt VeröffentlichungsgebotNach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.
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GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
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BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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Bundesrat: Verordnung über Feuerungsanlagen zugestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
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DMB: CDU, CSU und FDP wollen Wohn-REITs
Wohnungen drohen zu Spekulationsobjekten zu verkommen"Wir lehnen REITs mit Wohnimmobilien strikt ab", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin nach Bekanntwerden entsprechender Pläne der künftigen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP. "REITs steht für Ökonomisierung und Spekulation mit Wohnungsbeständen und hohen Renditedruck. Die Zeche werden Mieter über steigende Mieten, Investitionsstau und Sanierungsstopp zahlen.
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BFW begrüßt Bewegung beim REIT - Wohnimmobilien einbeziehen und Börsenwahlfreiheit gewähren
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Überlegungen der künftigen CDU/CSU-FDP-Koalition zu prüfen, ob börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) künftig auch Wohnimmobilien erwerben können. "Wir brauchen einen REIT mit Wohnimmobilien und Börsenwahlfreiheit, sonst droht der Anlageform in Deutschland ein Flop. Während andere Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich das Potential des Wohnimmobilienmarktes erkannt haben, wurde beim deutschen REIT die Wohnimmobilie bislang unverständlicher Weise ausgeklammert", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Darüber hinaus sei die gesetzliche Absicherung des REIT-Status gegen Maßnahmen Dritter essentiell.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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DMB: Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober
Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere VerbesserungenZum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll."
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Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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