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REITs-Gesetzentwurf am 18. Januar im Bundestag
Bundesregierung klammert Mietwohnungen weiterhin aus"REITs mit Mietwohnungen darf es nicht geben", erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld der Beratungen des REITs-Gesetzesentwurfes am 18. Januar im Deutschen Bundestag. "Wir begrüßen deshalb die klare Haltung der Bundesregierung. Sie hat Forderungen des Bundesrates und aus Teilen der CDU/CSU abgelehnt, sie klammert weiterhin Mietwohnungen bei REITs aus. Ich appelliere an den Deutschen Bundestag, insbesondere an die Regierungsparteien, dem Gesetzesentwurf insoweit zuzustimmen."

Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.

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REITs: BFW unterstützt Votum des Bundesrats zur Einbeziehung von Wohnungen
Nach dem Bundesrat plädiert auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für Korrekturen am REITs-Gesetz. Wie bereits von der Länderkammer gefordert, müssten Wohnimmobilien in das REITs-Gesetz einbezogen werden. Nur unter dieser Voraussetzung würde das neue Investmentvehikel frisches Kapital in die Entwicklung der privaten und kommunalen Wohnungsbestände lenken.

Bundesrat fordert Änderungen bei REITs
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen unter anderem dafür ausgesprochen, überwiegend zu Wohnzwecken dienende Bestandsimmobilien in deutsche REITs mit einzubeziehen. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass die Herausnahme von Bestandsimmobilien aus dem Unternehmensgegenstand von REIT-Aktiengesellschaften negative Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt hätte und das Finanzprodukt REIT nachhaltig schwächen würde. Die bisherige auf Mieterschutzerwägungen gestützte Begrenzung sei schwer nachzuvollziehen, da ausländische REITs, Private-Equity-Fonds und alle sonstigen in- und ausländischen Investoren unbeschränkt deutsche Wohnimmobilien erwerben können.

Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.

Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Mieter sollen Bedarfsausweise verlangen„Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesregierung über die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Dies ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter und Käufer von Immobilien“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.

Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.
FDP nimmt Einführung eines Energieausweises unter die Lupe
Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (16/2821). Sie will wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.(Quelle: Bundestag)
Mieterbund: Klares Nein zu REITs für Wohnimmobilien
„REITs schaden dem Wohnstandort Deutschland. Der Deutsche Mieterbund bleibt deshalb bei seinem klaren Nein zu dieser neuen Rechtsform für Immobilienunternehmen“, sagte der Direktor des Verbandes, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.

HeizkostenV online
Seit gestern steht unseren Abonnenten im Gesetzesmodul auch die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) zur Verfügung.
Rechtsausschuss des Bundesrats befasst sich mit Reform des Mietrechts
Goll für ausgewogenes Wohnraummietrecht: "Vermietung muss wieder attraktiv werden!"Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit einer baden-württembergischen Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts. Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. "Durch das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung hat sich die Rechtsstellung der Vermieter in sachlich nicht gebotenem Umfang verschlechtert", erläuterte Goll seinen Vorstoß und warb bei seinen Kollegen in den anderen Bundesländern um Unterstützung. "Ich bin nicht länger bereit mit anzusehen, wie die Rechte der Vermieter weit hinter den Mieterrechten zurückstehen." Die Vermietung von Wohnraum müsse für den Vermieter wieder attraktiver werden, denn nur so werde es gelingen, den privaten Wohnungsbau zu stärken, so der Minister weiter.
Herbst 2006: Wichtige wohnungs- und mietenpolitische Weichenstellungen stehen zur Entscheidung an
„Aus wohnungs- und mietenpolitischer Sicht erwarten wir einen Herbst der Entscheidungen“, erklärten Anke Fuchs, Präsidentin, und Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin. Wichtige wohnungs- und mietenpolitische Weichenstellungen muss die Bundesregierung vornehmen. Die notwendigen Entscheidungen stehen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes unmittelbar bevor.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz online
Seit gestern ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.08.2006 in Kraft trat, in unser Gesetzesmodul eingestellt.
BFW präsentiert 10-Punkte-Sofortprogramm zur Reform des Mietrechts
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geht bei der Reform des Mietrechts in die Offensive und schlägt ein 10-Punkte-Sofortprogramm vor, das mehr Anreize für Investitionen und zusätzliche Impulse für den frei finanzierten Mietwohnungsneubau schaffen soll.

GdW: Zwei neue Gesetze wirken auf den Wohnungsmarkt – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und novelliertes Genossenschaftsgesetz
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das novellierte Genossenschaftsgesetz traten am 18.08.2006 in Kraft – mit unterschiedlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft. Einerseits steigen für alle am Immobilienmarkt agierenden Wohnungsunternehmen durch das AGG die Bürokratiekosten u.a. durch die erforderliche Dokumentation ihrer Vermietungsvorgänge. Für Wohnungsgenossenschaften bringt das neue Genossenschaftsgesetz hingegen vor allem praxisorientierte Flexibilisierung und Entlastung, so z.B. durch mehr Satzungsautonomie", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für alle privaten Vermieter
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verzögert sich
Das Gesetz, welches ursprünglich zum 01.08.2006 in Kraft treten sollte, wird noch etwas auf sich warten lassen. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten erst am 28.07.2006 vorgelegt, so dass sich die Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung noch hinzieht.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Voraussichtlich Anfang August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert in einer neuen Broschüre über das Regelwerk.

Privaten Wohnungsbau durch liberaleres Mietrecht stärken
Kappungsgrenze und Mietwucher-Paragrafen komplett streichenZur Stärkung des privaten Wohnungsbaus setzt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für eine Reform des zuletzt 2001 geänderten Mietrechts ein. Der BFW unterstützt die von Baden-Württemberg geforderte einheitliche Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter, hält die vorgeschlagene Erhöhung der Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent hingegen für nicht ausreichend. Statt nur in dieser Größenordnung die Miete innerhalb von drei Jahren bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu dürfen, fordert der BFW eine freie und marktgerechte Mietpreisbildung bei Neu- und Wiedervermietung.