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Energiepass für Gebäude beschlossen
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
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Vorschau zur 834. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 08.06.2007, kommt der Bundesrat zu seiner 834. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
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Gebäudeenergieausweis: Zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergieausweis geübt. "Die hehren Worte über den Klimaschutz werden unglaubwürdig, wenn es die Bundesregierung nicht einmal schafft, Mietern und Immobilienkäufern volle Transparenz über die Energiekosten zu geben", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch."
Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.
Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.
Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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IVD Bundesverband zu REITs: Viele Chancen für den Immobilienstandort Deutschland verspielt
Der IVD Bundesverband ist mit dem Gesetz zur Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland, über das am Freitag (23. März 2007) im Deutschen Bundestag beschlossen wird, nur teilweise zufrieden. „Wir begrüßen, dass der Weg für die Einführung von REITs in Deutschland nunmehr frei ist – allerdings wurden wesentliche Chancen nicht genutzt, die uns die Einführung dieser neuen Assetklasse in Deutschland geboten hätte“, sagt Jürgen Michael Schick, Vize-Präsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. Nach Auffassung des Verbands werden REITs als Exit-Instrument dennoch eine große Bedeutung haben. „Wir erwarten mit der jetzt vorliegenden REITs-Konstruktion ein Marktvolumen von ca. 40 Mrd. Euro bis 2010“, so Schick.
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REITs ohne Mietwohnungen – Mieterbund-Forderung erfüllt
„Unsere Forderung, dass Mietwohnungen aus dem REITs-Konstrukt ausgeklammert werden, ist erfüllt. Wir erwarten, dass jetzt die Diskussion um eine Einbeziehung von Wohnimmobilien in diese steuerbegünstigten Immobilien-Aktiengesellschaften endgültig vom Tisch ist“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), einen Tag vor der Beratung des REITs-Gesetzes im Deutschen Bundestag.
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Haus & Grund: Bauabzugssteuer ersatzlos abschaffen
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund fordert anlässlich der gestrigen (24. Januar 2007) Sitzung des Bundeskabinetts die Abschaffung der Bauabzugssteuer. Ansonsten sei eine rechtliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dringend geboten, warnte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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Regierung will Immobilien-Aktiengesellschaften zulassen
Die Bundesregierung will Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts), zulassen. Wie es in einem Gesetzentwurf (16/4026) heißt, soll damit die Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden, um Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen.
REITs-Gesetzentwurf am 18. Januar im Bundestag
Bundesregierung klammert Mietwohnungen weiterhin aus"REITs mit Mietwohnungen darf es nicht geben", erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld der Beratungen des REITs-Gesetzesentwurfes am 18. Januar im Deutschen Bundestag. "Wir begrüßen deshalb die klare Haltung der Bundesregierung. Sie hat Forderungen des Bundesrates und aus Teilen der CDU/CSU abgelehnt, sie klammert weiterhin Mietwohnungen bei REITs aus. Ich appelliere an den Deutschen Bundestag, insbesondere an die Regierungsparteien, dem Gesetzesentwurf insoweit zuzustimmen."
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Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.
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REITs: BFW unterstützt Votum des Bundesrats zur Einbeziehung von Wohnungen
Nach dem Bundesrat plädiert auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für Korrekturen am REITs-Gesetz. Wie bereits von der Länderkammer gefordert, müssten Wohnimmobilien in das REITs-Gesetz einbezogen werden. Nur unter dieser Voraussetzung würde das neue Investmentvehikel frisches Kapital in die Entwicklung der privaten und kommunalen Wohnungsbestände lenken.
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Bundesrat fordert Änderungen bei REITs
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen unter anderem dafür ausgesprochen, überwiegend zu Wohnzwecken dienende Bestandsimmobilien in deutsche REITs mit einzubeziehen. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass die Herausnahme von Bestandsimmobilien aus dem Unternehmensgegenstand von REIT-Aktiengesellschaften negative Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt hätte und das Finanzprodukt REIT nachhaltig schwächen würde. Die bisherige auf Mieterschutzerwägungen gestützte Begrenzung sei schwer nachzuvollziehen, da ausländische REITs, Private-Equity-Fonds und alle sonstigen in- und ausländischen Investoren unbeschränkt deutsche Wohnimmobilien erwerben können.
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Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.
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Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Mieter sollen Bedarfsausweise verlangen„Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesregierung über die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Dies ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter und Käufer von Immobilien“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.
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Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.
FDP nimmt Einführung eines Energieausweises unter die Lupe
Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (16/2821). Sie will wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.(Quelle: Bundestag)