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Übliche Vergütung ist kein Selbstläufer!
OLG Bamberg, 25.01.2024 - 12 U 38/22
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Keine Bauhandwerkersicherheit vom (vermeintlichen) Verbraucher?
OLG München, 26.02.2025 - 27 U 1463/24 Bau
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Keine Abnahme trotz Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls?
OLG München, 08.01.2024 - 9 U 1803/23 Bau
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Keine Abnahme der Mängelbeseitigung, kein Neubeginn der Verjährung!
OLG Schleswig, 12.02.2025 - 12 U 9/23
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Isolierter Feststellungsantrag ist unzulässig!
VK Südbayern, 25.02.2025 - RMF-SG21-3194-10-8
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Beschädigtes Dach muss sofort saniert werden
LG Berlin II, 04.07.2024 - 56 S 19/23 WEG
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Nachrichten zum Wohnbau

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Online seit 2007

Enev veröffentlicht
Heute wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 01.10.2007 in Kraft.

Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
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Energiepass für Gebäude beschlossen
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
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Vorschau zur 834. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 08.06.2007, kommt der Bundesrat zu seiner 834. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
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Gebäudeenergieausweis: Zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergieausweis geübt. "Die hehren Worte über den Klimaschutz werden unglaubwürdig, wenn es die Bundesregierung nicht einmal schafft, Mietern und Immobilienkäufern volle Transparenz über die Energiekosten zu geben", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch."


Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.


Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.


Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.
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Online seit 2006

Tiefensee: Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 15.12.2006, das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.
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Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.
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Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Mieter sollen Bedarfsausweise verlangen

„Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesregierung über die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Dies ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter und Käufer von Immobilien“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.
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Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.

FDP nimmt Einführung eines Energieausweises unter die Lupe
Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (16/2821). Sie will wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.
(Quelle: Bundestag)

Haus & Grund: Baugesetz-Änderung ist wichtiger Impuls für die Stadtentwicklung
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Baugesetzbuches begrüßt. „Diese Entscheidung könnte die Investitionsbereitschaft im innerstädtischen Wohnungsbau fördern“, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung sei zudem ist ein erfreulicher Schritt in Richtung Bürokratieabbau.


Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.


Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern: Heizkostenrechnung nachhaltig senken!
Im Streit um den Gebäudeenergiepass haben der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband die von Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee favorisierte Lösung scharf kritisiert. Das Glos-Tiefensee-Modell werde wirkungslos bleiben und sei ein Kniefall vor der Immobilienwirtschaft, erklärten beide Organisationen in Berlin.
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