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Nachrichten zum Wohnbau
Zeige Nachrichten 201 bis 220 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 256 - (1322 in Alle Sachgebiete)
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EU-Parlament: Einheitliche Regeln im Baugewerbe
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Ein Jahr schwarz-gelbe Bundesregierung: BSI zieht immobilienpolitische Zwischenbilanz
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Zukunftsweisender Weg für Wirtschaft und Gesellschaft
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Kein Zwang zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden
Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 16.06.2010 seine Beratungen zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kompromissvorschläge erarbeiten soll. Am 5. Juli 2010 um 18 Uhr kommt der Vermittlungsausschuss erneut zusammen, um die Verhandlungen fortzusetzen.
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Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein
Der Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich seit Jahren gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und anderen Verbraucherverbänden für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein. Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligter, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte. Die Schaffung eines Bauvertragsrechts berührt Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbau, bei der Modernisierung und Sanierung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
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Ramsauer: Der Immobilienmarkt ist ein Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft
ImmoWertV passiert den Bundesrat - erster Immobilienmarktbericht veröffentlichtDer Bundesrat hat am 07.05.2010 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) zugestimmt. Diese neue Verordnung des BMVBS wird voraussichtlich im Mai verkündet und tritt dann am 1. Juli in Kraft.
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Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten heute in Kraft
Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
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Online seit 2009
3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
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BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.
BFW: Hände weg vom Bauträgerrecht
Weitere Gesetzesverschärfungen sind kontraproduktivIm Rahmen des gestrigen rechtspolitischen Forums Bauträgerrecht der Bundesnotarkammer in Berlin warnte der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, vor einer weiteren Verteuerung des Bauträgervertrages. "Gerade Bauträger sind es, die durch die Errichtung von Wohneigentumsanlagen und preiswerten Einfamilienhäusern weiten Bevölkerungsschichten zu Wohneigentum und somit einer sinnvollen Altersvorsorge verhelfen. Jede unnötige Belastung der Branche gefährdet diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe und schließt Bevölkerungsteile vom Wohneigentum aus." Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, ob ein geändertes Sicherheitskonzept mit zusätzlichen Sicherheiten im Bauträgervertrag gebraucht wird.
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Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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